Auch an Karneval und an Fasching gilt: Kein Alkohol am Steuer!

Rosenmontag Faschingsfeier - kein Alkohol am Steuer.

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Helau und Alaaf – an Karneval geht´s fröhlich zu. Doch zu viel Alkohol im Blut ist ein Hauptgrund für viele schwere Verkehrsunfälle. Die Polizei weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass die so genannte fünfte Jahreszeit nicht bedeutet, auch beim Alkohol alle Fünfe gerade sein zu lassen!

Denn schon ab 0,3 Promille kannst Du Dich strafbar machen, wenn Du einen Unfall verursachst oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigst, z.B. Schlangenlinien fährst.

Denk daran, wenn Du Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte konsumiert hast und am Straßenverkehr teilnimmst, gefährdest nicht nur dich, sondern auch andere! Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

Wenn Du bemerkst, dass eine Freundin oder ein Bekannter besonders angetrunken ist, sorge für einen sicheren Heimweg. Ruf zum Beispiel ein Taxi.

Hab Courage und verhindere auf freundliche, aber bestimmte Weise, wenn Freunde oder Bekannte einen “in der Krone haben” und sich ans Steuer setzen möchten.

 

Damit Du sicher durch die närrischen Tage kommst, rät die Polizei:

  • Achtet aufeinander. Trinkt nicht zu schnell zu viel und verzichtet auf hochprozentigen Alkohol. Greift zwischendurch lieber auf alkoholfreie Getränke zurück.
  • Denkt schon vorher an den Rückweg. Plant frühzeitig den Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi.
  • Bestimmt einen Fahrer oder eine Fahrerin aus dem Freundeskreis, der oder die abends nüchtern bleibt oder lasst Euch von jemandem abholen.
  • Fahrt niemals alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss Auto.
  • Wenn Ihr eine betrunkene, hilflose Person findet, ruft die Polizei unter 110.

 

Informationen zu Sucht und Prävention:

Sucht erkennen und vorbeugen

 

Infos zu Alkohol und Dorgen für Jugendliche:

Legale Drogen

 

Jugendschutzgesetz in vier Sprachen:

Jugendschutzgesetz