Kinder schützen: Tu was gegen Kindesmisshandlung

Verängstigtes Mädchen und ihr Peiniger.

©canva

Wenn Kinder misshandelt werden, ist das auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen - seelische Wunden, Vernachlässigung, aber auch Verletzungen bleiben lange verborgen. Meist geschieht es innerhalb der Familie. Sei aufmerksam! Die Opfer sind auf Hilfe von außen angewiesen! Die aktualisierte Handreichung „Kinder schützen“ bietet Ansätze, wie Du Kindern helfen kannst.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2022 3.516 Fälle von Kindesmisshandlung (§ 225 StGB). Insgesamt gab es 4.376 Opfer, 56,5 Prozent davon waren männlich, 43,5 Prozent weiblich. Weitere Zahlen findest Du auch in unserem Infotext zu Kindesmisshandlung in Deutschland.

 

Was versteht man unter Kindesmisshandlung?

Unter Kindesmisshandlung wird heute allgemein die psychische und physische Schädigung von Kindern oder Jugendlichen durch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere nahestehende Personen wie Nachbarn oder Verwandte verstanden.

 

Verhaltensveränderungen können ein Hinweis sein

Wird ein Kind geschlagen oder auf eine andere Weise körperlich misshandelt, so deuten fast immer sichtbare Verletzungen (wie blaue Flecken, Blutergüsse, Abschürfungen, Brand- und andere Wunden oder Knochenbrüche) auf eine Gewaltanwendung hin. Einen Hinweis auf solche Verletzungen kann auch das Verhalten des Kindes geben, wenn es sich etwa weigert, nach dem Sport zu duschen oder wenn es im Unterricht nie kurze Hosen oder T-Shirts trägt.

 

Psychische Gewalt

Psychische Gewalt hinterlässt dagegen fast nie direkt sichtbare Spuren. In allen Fällen von Kindesmisshandlung können auch Verhaltensänderungen Hinweise sein: Wenn Kinder etwa besonders aggressiv oder auch still werden und sich aus ihrem sozialen Netz zurückziehen.

 

Vernachlässigungen

Wenn das Kind den Kindergarten oder die Schule besucht, fällt eventuell sein ungepflegtes Äußeres auf, schmutzige, nicht alters- und witterungsgerechte Kleidung. Es kommt nur unregelmäßig in die Kindertagesstätte und/oder Schule - oft fehlen immer wieder wichtige Arbeitsmaterialien, ein Sportzeug oder das Pausenbrot.

Bei Verdacht auf solche Situationen ist es wichtig, behutsam aber auch schnell zu handeln.

 

Was kannst Du bei Verdacht auf Kindesmisshandlung tun?

Die nun aktualisierte Handreichung „Kinder schützen“ bietet umfangreiche Handlungsempfehlungen, wie mit Verdachtsfällen umgegangen und wie Kindesmisshandlung erkannt werden kann. Basierend auf neuesten Studien vermittelt sie aktuelle Fakten und Basisinformationen sowie die rechtlichen Regelungen für unterschiedliche Personengruppen, wie Eltern oder pädagogische Fachkräfte.

Darüber hinaus findest Du unter andederem hilfreiche Listen mit Beratungsstellen, Fachorganisationen und Ansprechpersonen bei der Polizeilichen Kriminalprävention.

Handreichung Kinder Schützen

 

Wenn Du Zeuge von Kindesmisshandlung wirst, zögere nicht

  • Greif beim Verdacht auf Kindesmisshandlung rasch ein - das Kind braucht Deine Hilfe!
  • Nimm das Kind ernst, wenn es von Gewalt zu Hause erzählt. Bewahre Ruhe und höre zu, ohne bohrende Fragen zu stellen.
  • Teile Deinen Verdacht einer Bezugsperson des Kindes oder einer Person, der Du vertraust, einem Lehrer, Erzieher, Jugendleiter oder Betreuer mit und bitte um Unterstützung – das Kind braucht Deine Hilfe! Ermittle nicht selbst.
  • Eine Mitteilung an die Polizei schließt die Hilfe anderer Einrichtungen nicht aus und gewährleistet offizielle, professionelle Ermittlungen. Auch das zuständige Jugendamt oder das Familiengericht wird von der Polizei unterrichtet, damit die zum Schutz des Kindes notwendigen Maßnahmen getroffen werden können.
  • Zwar ist die Polizei keine Einrichtung der Opferhilfe, doch gibt es auch hier Spezialisten – etwa die Jugendbeauftragten oder die Jugendsachbearbeiter, die Dich gerne beraten.

 

Wichtige Telefonnummern

Elterntelefon unter der "Nummer gegen Kummer" – 0800 111 0 550

Kinder und- Jugendtelefon – 116 111

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" – 116 016

Anonyme Telefonseelsorge – 0800 1110111 und 0800 1110222

Ruf bei akuter Gefahr immer die Polizei unter 110.