Polizeiberatung - Aktuelles https://www.polizei-beratung.de Aktuelle Nachrichten und Informationen de_DE www.polizei-beratung.de Mon, 07 Jul 2025 02:23:26 +0200 Mon, 07 Jul 2025 02:23:26 +0200 TYPO3 EXT:news news-481 Wed, 02 Jul 2025 10:47:19 +0200 Schütze Kinder und melde Missbrauch weltweit! https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/kindesmissbrauch-weltweit-melden/ Kindesmissbrauch ist weltweit strafbar – doch zu oft werden Täter nicht verurteilt, weil ihre Taten nicht bekannt werden. Erfahre, wie du Kinder schützen kannst, indem du mögliche Fälle von Kindesmissbrauch meldest. ECPAT Deutschland e.V. erklärt in seiner Kampagne "Nicht wegsehen! Anzeichen erkennen! Vorfall Melden!" worauf es ankommt. News news-400 Wed, 04 Jun 2025 09:19:00 +0200 Null Toleranz bei Diskriminierung: Mach mit! https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/null-toleranz-bei-diskriminierung-mach-mit/ Diskriminierung ist in Deutschland verboten – dafür gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). So sollten beispielsweise Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und co. längst tabu sein. Fakt ist aber, dass Diskriminierung und Ausgrenzung sowohl im Arbeitsleben als im Alltag trotzdem stattfinden. Was kannst Du dagegen tun? Informiere Dich!

Wenn z. B. Beschäftigte bei ihrer Arbeit diskriminiert werden, haben sie das Recht, sich bei ihrem Arbeitgeber zu beschweren. Der Arbeitgeber muss der Beschwerde nachgehen und dem/der Beschäftigten darf wegen der Beschwerde kein Nachteil entstehen.

Informationen dazu gibt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Prinzipiell kann sich jede Person, die sich diskriminiert fühlt, an diese Stelle wenden.

Antidiskriminierungsstelle

 

Auch noch gut zu wissen: Die Antidiskriminierungsstelle bietet eine kostenlose juristische Erstberatung an.

Die Bundeszentrale für politische Bildung informiert in ihrer Reihe … begegnen über verschiedene Aspekte gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und wie diese im Alltagsleben aussehen können. Erklärfilme, Wandzeitungen und Flyer informieren und geben Hilfestellung, wie man auf stereotype Argumente reagieren und diese entkräften kann.

Diskriminierung …begegnen

 

Sei aufmerksam!

Egal aus welchem angeblichen Grund Menschen diskriminiert oder ausgegrenzt werden, schau nicht weg.

 

Setze Dich ein!

Wenn Du Zeuge einer Ungerechtigkeit, eines Übergriffs oder sogar einer Gewalttat wirst:

 

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News
news-434 Tue, 27 May 2025 09:04:00 +0200 Tu was gegen Antisemitismus https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/tu-was-gegen-antisemitismus/ Der Hass gegenüber Menschen jüdischen Glaubens, genannt Antisemitismus, hat sich in den letzten Jahren verstärkt und vermehrt ins Internet verlagert. Auch an Schulen und in der breiten Öffentlichkeit ist Antisemitismus ein verbreitetes Phänomen. Was genau ist Antisemitismus und was kannst Du dagegen tun? Antisemitismus hat viele Formen

Er kann religiös, rassistisch oder politisch aufgeladen sein; er zeigt sich durch „Gerüchte“, Abwertungen und Sprachbilder, aber auch durch Mobbing, Drohungen, bis hin zu physischer Gewalt.

Die internationale Arbeitsdefinition der IHRA (International Holocaust Rememberance Alliance) von Antisemitismus lautet:

"Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen."

 

Die Bundesregierung hat außerdem folgende Erweiterung verabschiedet:

"Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein."

 

Wissensvermittlung hilft Vorurteile abbauen

Das Vermitteln von Wissen und Kenntnissen über die Vielfalt und Komplexität des Judentums ist ein wichtiger Beitrag, um Vorurteile abzubauen und Verständnis für das Judentum zu erreichen. Gerade bei und im Umfeld jugendlicher und junger, internetaffiner Erwachsener ist die Grenze zwischen verbotenen und gerade noch legalen Aussagen ist nicht immer leicht zu bestimmen.

Wer andere Menschen abwertet und dafür auch (verbale) Gewalt einsetzt, ist aber an der Grenze zum Verbotenen.

 

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum: „Ein wenig Text“ in Form von Posts oder Kommentaren in sozialen Netzwerken kann bereits strafbar sein!

Jeder einzelne kann antisemitisches Gedankengut im Netz und analog durch sein Handeln entlarven und Zivilcourage zeigen.

 

Tu was gegen Antisemitismus!

  • Informiere Dich: Informiere Dich genau, inwiefern die Aussage, dass jemand für etwas verantwortlich ist, stimmt/stimmen kann. 
  • Sei misstrauisch: Frag Dich selbst: ist die Lösung des Problems (Die Juden sind schuld) eventuell zu einfach?
  • Frag genau nach: woher stammt die Information? Weshalb ist das Gegenüber der Meinung, dass seine antisemitische Äußerung richtig ist?
  • Informiere die Polizei – erstatte Anzeige: Ist eine Grenze überschritten, informiere die Polizei auf jeder Polizeidienststelle oder unter der Telefonnummer 110 und erstatte Anzeige!
  • Kümmer Dich um Opfer: Stell Dich auf die Seite der Opfer, grenze sie nicht aus und zeige Solidarität.

 

Mehr Infos

Zivile Helden

Erklärvideo der Bundeszentrale für politische Bildung:
Anschauen! 

Auswärtiges Amt:

Definition

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News
news-480 Mon, 28 Apr 2025 14:17:31 +0200 Verdacht auf Stalkerware auf einem Mobilgerät? – Das kannst du tun! https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/verdacht-auf-stalkerware-auf-einem-mobilgeraet-das-kannst-du-tun/ Oft bemerken Betroffene selbst nicht, was vor sich geht. Denn sog. Stalkerware arbeitet versteckt im Hintergrund und tarnt sich sogar als Systemdienst. Wenn dir eine Freundin oder ein Freund von Dingen erzählt, die nur durch heimliche Überwachung erklärbar sind, ist deine Hilfe gefragt. Heimlich und digital: Nachstellen mit Hilfe von Stalkerware

Stalkerware ist Software (Apps oder Programme), die heimlich auf dem Smartphone installiert wird und dazu dient, eine andere Person zu überwachen – häufig durch Partner oder Ex-Partner. Die Software kann unbemerkt Nachrichten mitlesen, Standorte verfolgen oder sogar Kamera und Mikrofon aktivieren. Vielen Betroffenen ist gar nicht bewusst, dass sie ausspioniert werden.

Wenn dir eine nahestehende Person erzählt, dass ihr (Ex-)Partner oder ihre (Ex-)Partnerin ständig zu wissen scheint, wo sie ist, mit wem sie Kontakt hatte oder neuerdings an Orten auftaucht, ohne dass der- oder diejenige vom Aufenthaltsort wissen konnte – können das Warnzeichen für digitale Nachstellung sein.

 

Biete Hilfe an und unterstütze Betroffene

Nicht alle trauen sich, bei einem Verdacht selbst aktiv zu werden – aus Angst, Unsicherheit oder weil sie sich ihrer Situation noch nicht bewusst sind. Hier kannst du helfen!

Das kanndt Du konkret tun:

  • Biete dein eigenes Handy oder deinen Computer an, damit die betroffene Person recherchieren oder Hilfe kontaktieren kann – ohne Gefahr, dass die nachstellende Person davon erfährt.
  • Sprich offen deinen Verdacht an, ohne zu drängen. Oft braucht es Zeit und Vertrauen, um über solche Erlebnisse zu sprechen.
  • Informiere dich, wie sich Stalkerware erkennen und entfernen lässt. Dein Wissen schützt auch andere.
  • Hör aufmerksam zu. Wenn dir etwas seltsam vorkommt, nimm es ernst.
  • Bleib ruhig und wertschätzend. Urteile nicht, sondern unterstütze.

 

Mehr Informationen, wie man Stalkerware erkennt und entfernt, findest du hier:
Stalkerware erkennen und entfernen

 

Bist Du betroffen oder hast einen Verdacht?

Falls du das Gefühl hast, dass du durch die Stalkerware oder die Person, die sie installiert hat, in Gefahr bist, zögere nicht, dir Unterstützung zu holen. Du kannst dich an eine Beratungsstelle oder direkt an die Polizei wenden.

Es gibt auch viele Organisationen, die speziell Menschen helfen, die von Stalking betroffen sind, wie z. B.

Weißer Ring e.V.
Hilfetelefon 116 006

bff Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Hilfetelfon: 0800 22 55 530

 

Es ist nie deine Schuld, wenn du Opfer von Stalking wirst. Die Täter sind immer die Personen, die diese Art von Software ohne dein Wissen installieren und missbrauchen.

Infos für von Stalking Betroffene

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News
news-410 Wed, 02 Apr 2025 11:49:00 +0200 Gib Gewalt keine Chance https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/gib-gewalt-keine-chance/ Wenn Du Zeuge einer gewalttätigen Auseinandersetzung wirst - auf der Straße, in der Bahn, auf dem Schulhof - ist deine Zivilcourage gefragt. Mit unseren sechs einfachen Regeln kann jeder helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Werde aktiv und stelle dich auch als Zeuge zur Verfügung. Deine Aussagen kann entscheidend sein. Sag als Zeuge aus

Opfer einer Körperverletzung fühlen sich oft hilflos und schweigen aus Angst vor weiteren Verletzungen. Die Polizei ist auf die Mithilfe von Zeuginnen und Zeugen einer Straftat angewiesen. Hilf mit deiner Aussage, das Tatgeschehen aufzuklären und Täterinnen und Täter zu überführen.

Regel Nr. 6

 

Körperverletzung ist eine Straftat

Laut aktueller bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik ist die Gewaltkriminalität im vergangenen Jahr leicht um 1,5 Prozent auf 217.277 Fälle gestiegen (2023 waren es 214.099 Fälle).Wer andere körperlich misshandelt oder ihre Gesundheit  schädigt, begeht eine Straftat. Im Strafrecht wird dies als Körperverletzung nach § 223 StGB bezeichnet. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer eine Körperverletzung begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

 

Wer nichts tut macht mit!

Wir alle sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat nach unseren Möglichkeiten einzugreifen. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft.

Deshalb ist auch jeder gefordert, selbst als Zeuge und Helfer aktiv zu werden:

Sechs Regeln für den Ernstfall

 

Wenn Du selbst oder jemand aus deinem Umfeld von einer Straftat betroffen ist, findest Du hier Infos über Betroffenenrechte, den Ablauf eines Strafverfahrens und Kontakte zu Hilfsorganisationen.

 

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News
news-447 Fri, 21 Mar 2025 06:01:00 +0100 Unterstütze Betroffene von Kriminalität bei der Anzeigenerstattung https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/unterstuetze-opfer-von-kriminalitaet-bei-der-anzeigenerstattung/ Du kannst Betroffene von Kriminalität helfen. Auch, wenn Du es Dir im ersten Moment nicht immer zutraust oder nicht weißt, wie. Unterstütze sie zum Beispiel, indem Du Anzeige erstattest oder als Zeuge aussagst. Die Aktion-tu-was zeigt, wie jeder helfen kann.  

 

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news-479 Fri, 21 Feb 2025 16:20:47 +0100 Rechtssichere Screenshots erstellen: So dokumentierst du digitale Gewalt https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/rechtssichere-screenshots-erstellen-so-dokumentierst-du-digitale-gewalt/ Ein Screenshot kann eine Straftat im Internet oder in Chats belegen. Damit er als Beweismittel in einem Verfahren dienen kann, solltest du ein paar Punkte beachten. Zivilcourage im Netz bedeutet auch, digitale Gewalt zu dokumentieren und zu melden. Wenn du Zeuge von Hass und Hetze, Mobbing oder Tierquälerei wirst, handle sofort und sichere Beweise. Denn Inhalte im Internet können genauso schnell wieder verschwinden, wie sie sich verbreitet haben. Und ohne einen Beweis, ist eine Strafverfolgung nicht möglich.

Melde kinder- oder jugendpornografische Inhalte direkt der Polizei oder der Internet-Beschwerdestelle und erstelle keine Screenshots davon.

Wenn du selbst betroffen bist, zögere nicht und wende dich an eine Beratungsstelle – das geht auch anonym.

 

Um einen rechtssicheren Screenshot zu erstellen, beachte folgende Punkte:

  • Vollständigkeit: Stelle sicher, dass der gesamte Kommentar, Datum, Uhrzeit und Username des mutmaßlichen Täters sichtbar sind.
  • Kontext: Der Kontext des Kommentars muss erkennbar sein, einschließlich des ursprünglichen Postings oder Fotos, auf das sich der Kommentar bezieht.
  • Plattform: Die Social-Media-Plattform, auf der der Kommentar hinterlassen wurde, muss erkennbar sein.
  • URL: Sichere zusätzlich zu den Screenshots auch die URLs zum Kommentar und zum Profil des mutmaßlichen Täters.

 

Wie erstellst du einen Screenshot?

Nutze Tastenkombinationen an Handy oder PC:

  • Android: Power + Leiser-Taste
  • iOS: Power + Home-Taste (ältere Modelle) oder Power + Lauter-Taste (neuere Modelle)
  • Windows: Windows-Taste + Druck
  • Mac: Cmd + Shift + 3

Die Screenshots werden automatisch gespeichert. Anleitungen für verschiedene Plattformen bieten beispielsweise HateAid.

How-to Screenshots in social media

 

Internet-Beschwerdestelle

Beratungsstellen bei digitaler Gewalt

Sounds Wrong

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News
news-348 Fri, 31 Jan 2025 10:56:00 +0100 didacta: Tu was am Messestand https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/didacta-tu-was-am-messestand/ Zivilcourage geht jeden etwas an: Deswegen informaieren wir unter anderem über die Aktion-tu-was auf der Bildungsmesse didacta. Besuch uns vom 11.-15. Februar 2025 auf der Stuttgarter Messe und erfahre mehr über Tipps für den Ernstfall. Wir freuen uns auf deinen Besuch auf der didacta 2025

Du findest uns auf der didacta, Messe Stuttgart, in Halle 5 an Stand Nr. 5D60. Entdecke dort unser vielseitiges Angebot für dich, Lehrkräfte, pädagogisches Fachpersonal sowie für Eltern und Jugendliche und informiere dich über Themen, wie Drogen und Jugendschutz, Internetkriminalität oder Cybergrooming – viele unserer Handreichungen, Broschüren, Faltblätter und mehr erhälst du direkt am Stand!

Weitere Infos findest du auf polizei-beratung.de

ProPK auf der Bildungsmesse didacta

 

Fachmesse für das Bildungswesen

Europas größte Bildungsmesse didacta zieht jedes Jahr mehrere Tausend Besucher an. 

Die didacta ist der bedeutendste Branchentreffpunkt für alle, die sich für aktuelle Entwicklungen und Trends in der Bildungslandschaft interessieren.

Das umfangreiche Rahmenprogramm der didacta umfasst rund 1.500 Veranstaltungen mit Seminaren, Vorträgen von Expertinnen und Experten sowie Sonderschauen und -veranstaltungen in den drei Bildungsbereichen Frühe Bildung, Schulische/Außerschulische Bildung und Berufliche Qualifizierung/myQ-Qualifizierung.

Täglich gibt es Podiumsdiskussionen, Workshops, Panels, Unternehmens- und Produktpräsentationen.

didacta 2025

 

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News
news-464 Thu, 19 Dec 2024 10:38:00 +0100 Häusliche Gewalt: Hilfen für Betroffene und Umfeld https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/haeusliche-gewalt-hilfen-fuer-betroffene-und-umfeld/ Laut dem Lagebericht des Bundeskriminalamts hat die Zahl der polizeilich registrierten Fälle von häuslicher Gewalt im vergangenen Jahr weiter deutlich zugenommen. Die Dunkelziffer dürfte um ein vielfaches höher sein, weil viele Betroffene die Taten nicht anzeigen.  

Gewalt in familiären und partnerschaftlichen Beziehungen

Häusliche Gewalt umfasst körperliche, sexuelle und psychische Gewalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften, auch unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt.

Während Gewalttaten in (ehemaligen) Partnerschaften zahlenmäßig die Mehrheit der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt ausmachen, sind auch andere Tatverdächtigen-Opfer-Konstellationen bedeutsam. Neben Kindern als Opfern richtet sich Gewalt auch gegen Eltern, Geschwister und andere Verwandte.

 

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache

Häufig wird häusliche Gewalt als Privatsache abgetan oder als „normal“ empfunden. Hinzu kommt, dass die Betroffenen nicht nur körperlich misshandelt, sondern zusätzlich stark eingeschüchtert und/oder auch überwacht werden. Hilfe zu holen, fällt ihnen deshalb schwer und ist oftmals mit Scham behaftet.

 

Wichtig: Hilfe holen und Anzeige erstatten

Sich Hilfe zu holen, ist aber wichtig, um den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen, der unter Umständen auch tödlich enden kann: So stirbt in Deutschland fast jeden dritten Tag eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners.

 

Unterstützung finden Betroffene bei der Polizei beziehungsweise Hilfeeinrichtungen

  • Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ beispielsweise ist unter der Telefonnummer 116 016 rund um die Uhr und in über 18 Sprachen erreichbar.
  • Für Männer gibt es das Hilfetelefon "Gewalt an Männern", Tel. 0800 123 9900.
  • Eine Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Wer möchte, kann sich auch von einer Person des Vertrauens begleiten lassen.

In akuten Notfällen unbedingt die Polizei unter der Nummer 110 rufen! Die Polizei kann unmittelbar Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) einleiten.

 

Weitere Informationen zum Thema häusliche Gewalt, findest Du hier:

Gewalt im sozialen Nahbereich

Lagebild "Häusliche Gewalt 2023"

 

Kontaktadressen und Wissenswertes für Betroffene von häuslicher Gewalt findest Du hier:

Häusliche Gewalt

Hilfetelefon für Frauen

Hilfetelefon für Männer

Weisser Ring

 

Lade Dir unser passendes kostenloses Social Media Paket zur Sensibilisierung für das Thema herunter:

Häusliche Gewalt

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News
news-478 Mon, 16 Dec 2024 10:38:24 +0100 Zivilcourage im Winter: Kältebusse unterstützen https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/zivilcourage-im-winter-kaeltebusse-unterstuetzen/ Einige Menschen brauchen in der kalten Jahreszeit Hilfe noch dringender als sonst. In vielen Städten ist bei niedrigen Temperaturen der Kältebus unterwegs, um Obdachlose mit Decken, warmer Kleidung oder wamren Getränken vor der Kälte zu schützen. Achte auf deinen täglichen Wegen auf Menschen, die vielleicht Unterstützung brauchen. Die Gründe für Wohnungslosigkeit sind vielfältig. Die Zahl der Betroffenen steigt an, da Mieten teurer werden und Wohnraum knapper. Unterkünfte für Wohnungs- und Obdachlose sind oft überfüllt. Jedes Jahr gibt es aufgrund von Kälte mehrere Todesfälle unter den Menschen, die auf der Straße schlafen. In einigen Großstädten bietet der Kältebus ein niederschwelliges Hilfsangebot für Arme und Obdachlose.

 

Zivilcourage bei Kälte: Jeder kann helfen

Zivilcourage hat viele Gesichter. Eines davon sind die Kältebusse, die in kalten Nächten unterwegs sind, um Hilfe zu leisten. Erste Hilfe kann Leben retten. Kümmer Dich unverzüglich um verletzte und hilfsbedürftige Personen und alarmiere zur Not den Rettungsdienst. Helfen kann jeder!

 

Zivilcourage zeigen: Hinsehen und helfen

  • Frag bei Hilfsorganisationen wie den Maltesern, den Johannitern, dem DRK oder anderen gemeinnützigen Organisationen, was aktuell am dringendsten benötigt wird. Wenn es bei Dir in der Nähe einen Kältebus gibt, kannst du dich  direkt dort melden. Oft helfen Decken und Schlafsäcke. Häufig fehlt es auch an warmen Socken und Unterwäsche. Auch Geldspenden sind willkommen, die Arbeit findet oft ehrenamtlich statt. - Vielleicht kannst du dich auch direkt engagieren?
  • Gehe respektvoll auf Obdachlose zu. Fragen Sie, ob sie etwas benötigen. Falls du jemanden schlafend auffindest und der Mensch erkennbar zu wenig Kälteschutz dabeihat, melde den Standort dem Kältebusteam. Dieser fährt auf seiner Runde dann diesen Punkt an.
  • Wenn Obdachlose erkennbar nicht mehr oder kaum atmen und nicht ansprechbar sind, rufe sofort den Rettungsdienst unter 112.

 

Unter anderen gibt es in diesen Städten einen Kältebus

 

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News
news-473 Mon, 25 Nov 2024 15:25:00 +0100 Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Brich dein Schweigen! https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/schweigenbrechen-internationaler-tag-gegen-gewalt-an-frauen/ Jede 3. Frau in Deutschland hat schon einmal Gewalt erlebt. Viele schweigen aus Scham und Angst, weil Gewalt gegen Frauen häufig bagatellisiert, ignoriert oder den Betroffenen die Schuld gegeben wird. Gemeinsam mit dem Hilfetelefon brechen wir das Schweigen und setzen dagegen ein Zeichen. Du bist nicht allein. Es gibt (Aus-)Wege aus der Gewalt. Die Polizei ist für Betroffene von Gewalt da

Frauen sind besonders von Gewalt betroffen, häufig innerhalb von Beziehungen. Auch Männer und nicht binäre Menschen erfahren häusliche Gewalt. Für alle Personen gilt:

Bei akuter Bedrohung wähl die 110!

Die Polizei ist für dich da, in einer akuten Gefahrensituation, kann sie erste Hilfe- und Schutzmaßnahmen durchführen. Diese können von Kontaktverboten über einem mehrtägigen Verweis der gewalttätigen Person aus der gemeinsamen Wohnung bis zu polizeilichem Gewahrsam reichen. Darüber hinaus macht die Polizei eine sogenannte Gefährdungslagebewertung und weist dich ggf. auf weitere Maßnahmen zu deinem Schutz hin, wie z. B., Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG).

Ausführliche Informationen zu diesen Maßnahmen sowie eine Übersicht an Hilfsangeboten findest du auf folgender Seite:

Infos für Betroffene: Häusliche Gewalt

 

Das Hilfetelefon Gewalt an Frauen berät in über 18 Sprachen

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" richtet sich an alle Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind – ganz gleich, ob die Gewalterfahrung in der Vergangenheit oder Gegenwart liegt.

Das Beratungsangebot gilt unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religion sowie sexueller Orientierung und Identität der hilfesuchenden Personen und wird in über 18 Sprachen, in Gebärdensprache sowie in leichter Sprache angeboten.

Hilfetelefon ist rund um die Uhr durchgängig erreichbar

Das Hilfetelefon ist kostenlos rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 116 016 erreichbar. Selbst ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Beratung genutzt werden.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

 

Hilf mit, das Schweigen zu brechen

Gewalt geschieht häufig in den eigenen vier Wänden. Doch Betroffene sprechen oft mit Vertrauenspersonen aus dem sozialen Umfeld über das Erlebte. Dann ist es sichtig, unterstützend zu reagieren und ein offenes Ohr zu haben.

Auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Frauen können sich jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Das können Freunde und Verwandte sein, die Gewaltbetroffene unterstützen wollen oder Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit dem Thema Gewalt gegen Frauen in Kontakt kommen. Sie können sich auch an eine Fachberatungsstelle wenden, die mit dir gemeinsam einen Weg erarbeitet, wie du der Betroffenen Person helfen kannst. Auch, wenn es schwerfällt, ist es wichtig, keinen Druck auf die Betroffenen auszuüben oder Maßnahmen gegen ihren Willen einzuleiten. Du kannst auch helfen, indem du ihr/ihm Informationen oder einen Internetzugang (viele Opfer von Gewalt werden kontrolliert/überwacht) zur Verfügung stellst.

Das Hilfetelefon Gewalt an Frauen berät Frauen in 18 Sprachen und zeigt (Aus-)Wege aus der Gewalt auf:

116 016

 

Auch für Männer gibt es Hilfe: das Hilfetelefon "Gewalt an Männern"

Männer, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben, können kostenlos und anonym das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt an Männern" unter der Nummer 0800 123 9900 erreichen. Zusätzlich finden Betroffene auf der Internetseite www.maennerhilfetelefon.de ein digitales Beratungsangebot.

Hilfetelefon "Gewalt an Männern"

 

Über die Mitmachaktion #Schweigenbrechen

Mit der Mitmachaktion "Wir brechen das Schweigen" will das Hilfetelefon zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November ein Zeichen setzen, um Betroffenen damit deutlich zu machen, dass sie nicht allein sind und es Wege aus der Gewalt gibt. Auch die Polizeiliche Kriminalprävention setzt sich für von Gewalt Betroffene ein.

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News
news-477 Wed, 20 Nov 2024 14:00:47 +0100 Zeig Zivilcourage – melde Missbrauchsdarstellungen https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/zeig-zivilcourage-melde-missbrauchsdarstellungen/ Immer wieder teilen Schülerinnen und Schüler leichtfertig Bilder oder Videos in Chatgruppen, die auch sexualisierte Gewalt an Kindern zeigen. Dass hinter den Bildern ein realer Missbrauch steht, ist ihnen oft nicht bewusst. Unter dem Motto „Melden statt teilen“ appelliert Sounds Wrong, solche Inhalte nicht weiterzuschicken. Erfahre, was du tun kannst. Darstellungen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen oder auch Nacktbilder von anderen werden immer wieder über soziale Netzwerke oder Messenger verbreitet. Oft sind sich gerade Jugendliche nicht über die Konsequenzen im Klaren: Hinter den Bildern stehen reale Schicksale. Die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie sind weltweit eine Straftat.

Du kannst etwas dagegen tun: Teile solche Inhalte nicht, sondern melde sie – auf der jeweiligen Plattform, bei einer Beschwerdestelle oder erstatte Anzeige bei der Polizei!

 

Wie handeln, wenn man auf kinderpornografische Inhalte im Internet trifft?

  • Der wichtigste Tipp für alle: Leite solche Inhalte nicht weiter! Das ist der erste Schritt, um eine Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt stoppen. 
  • Trete aus Chatgruppen aus, in denen solche Inhalte verbreitet werden.
  • Melde die Inhalte dem Netzwerkbetreiber, der Internet-Beschwerdestelle oder der Polizei.

Denk dran: Jede Meldung führt dazu, dass Inhalte auf ihre Strafbarkeit geprüft werden – und bei einer Bestätigung an die Polizei weitergegeben werden. So können Ermittlungen eingeleitet, Täterinnen und Täter zur Rechenschaft gezogen werden und andauernder Missbrauch beendet werden.
 

Wie und wo kann ich Darstellungen sexualisierter Gewalt melden?

Für eine Meldung von strafbaren Inhalten stehen dir mehrere Wege offen. Du kannst Posts, Messenges oder Webseiten direkt beim jeweiligen Netzwerkbetreiber oder der Internet-Beschwerdestelle melden oder bei der Polizei Anzeige erstatten.

Die meisten Netzwerke und Messenger bieten unkomplizierte Meldewege. Wie eine Meldung bei den jeweiligen Anbietern funktioniert, erfährst du auf www.soundswrong.de/melden.

Übersicht Meldewege

 

Was geschieht mit der Meldung?

Die Informationen werden dann an das "National Center for Missing and Exploited Children" weitergeleitet. Dieses nimmt diese Hinweise auf und leitet sie an die Polizeibehörden des Landes weiter, aus dem der Upload registriert wurde. Landen die Daten dann in Deutschland, werden hier die Ermittlungen aufgenommen. Ein Video des Bundeskriminalamts erklärt das Vorgehen genau.

 

Weitere Artikel zum Thema:

Tu was gegen die Verbreitung von Kinderpornografie

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news-476 Mon, 18 Nov 2024 13:31:13 +0100 Setz gemeinsam mit uns ein Zeichen für Kinderschutz https://www.soundswrong.de/medien/ Setz mit uns gemeinsam ein Zeichen – teile unsere Sharepics zum „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ (18. November). Hilf mit, das Bewusstsein für alle Formen sexueller Gewalt gegen Kinder zu steigern und dafür zu sensibilisieren, dass jede Meldung von Missbrauchsdarstellungen Opfer schützt. News news-373 Mon, 18 Nov 2024 09:08:00 +0100 "XY-Preis" für mutige Helden: Preisträger werden geehrt https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/xy-preis-fuer-mutiges-handeln/ Zivilcourage zeigen können wir alle. Das haben Menschen auf kluge Weise gezeigt - für ihren Mut werden sie heute Abend mit dem XY-Preis in Berlin ausgezeichnet. Erfahre mehr über ihre Geschichten und wie auch du in brenzligen Situationen eingreifen kannst, ohne dich selbst in Gefahr zu bringen. XY-Preis – Gemeinsam gegen das Verbrechen

Für ein friedvolles Zusammenleben braucht es Menschen, die hinschauen und einschreiten, wenn anderen Gewalt oder Unrecht angetan wird. Der XY-Preis soll Mut machen und zeigen, wie auch du etwas tun kannst.

Mit diesem Preis werden heute Abend zum 23. Mal Menschen ausgezeichnet, die in einer bedrohlichen Situation beherzt eingegriffen und dadurch schlimmeres verhindert haben. Die Preise werden durch die Schirmherrin Bundesinnenministerin Nancy Faeser überreicht.

 

Aktenzeichen XY… ungelöst stellte mutige und selbstlose Helfer vor

Auf der Website des ZDF zur Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst!“ kannst du in Kurfilmen mehr über die Geschichten dieser „Helden des Alltags“ erfahren.

Der XY-Preis 2024: Die Kandidaten

Die diesjährigen Preisträger werden dann am 14.12.2023 von Moderator Rudi Cerne in der Aktenzeichen XY-Sendung im ZDF vorgestellt.

 

Aktenzeichen XY… ungelöst

Mittwoch, 14.12.2023, 20:15 - 21:45 Uhr live im ZDF

 

 

Im Ernstfall helfen dir die 6 Regeln für Zivilcourage der Aktion-tu-was

Zuallererst ist es wichtig, dass du eine Situation überhaupt als Notfall wahrnimmst. Mit den Sechs Regeln für Zivilcourage kannst auch du in einer brenzlichen Situation eingreifen - ohne dich selbst in Gefahr zu bringen!

Du kannst z. B. per Telefon Hilfe holen, die Polizei verständigen, oder andere Anwesende auf das Geschehen aufmerksam machen. Bitte Umstehende durch aktive Ansprache, einem Opfer zu helfen. Das ist nicht schwer, hat aber große Wirkung.

 

So handelst du in gefährlichen Situationen richtig

  1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr.
  2. Ruf die Polizei unter 110.
  3. Bitte andere um Mithilfe.
  4. Präg Dir Tätermerkmale ein.
  5. Kümmer Dich um Opfer.
  6. Sag als Zeuge aus.

Mehr dazu findest du in unserem kostenlosen Flyer und natürlich hier auf der Webseite.

 

Steckt ein „Held des Alltags“ in dir? Mach den Selbsttest mit dem interaktiven Video.

Zivile Helden

 

Zeige Zivilcourage und poste unseren Social Media Post auf deiner Timeline:

Zivilcourage ist nie zu viel Courage!
Hilf, aber bring Dich nicht selbst in Gefahr

 

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news-430 Thu, 31 Oct 2024 09:08:00 +0100 Halloween: Streiche sind nicht immer harmlos https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/halloween-streiche-sind-nicht-immer-harmlos-1/ In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder soweit, Kinder und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern „Süßes oder Saures!“ – gehen sie leer aus, drohen sie mit einem fiesen Streich gemäß dem englischen Spruch „trick or treat“. Doch aufgepasst, so mancher Scherz ist nicht mehr lustig, sondern Sachbeschädigung! Solange keine Menschen zu Schaden kommen oder fremdes Eigentum beschädigt wird, sind Streiche kein Problem. Wer aber beispielsweise das Auto der Nachbarn mit Zahnpasta beschmiert und dabei beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz geplant war. Glibberschleim im Briefkasten, zerkratzte Autotüren oder Farbe auf der Hauswand (Graffiti) sind tabu. Auch beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier können Kratzer im Lack entstehen.

 

Vandalismus und Graffiti können teuer werden

Wichtig zu wissen ist, dass jemand, der einfach nur dabei war, aber persönlich nichts beschädigt hat, unter Umständen auch wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden kann. Das bedeutet in jedem Fall eine Geldstrafe für alle Beteiligten, hinzu kommt noch die Summe der Schadenswiedergutmachung.

 

Kindern und Jugendlichen Grenzen klar kommunizieren

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn sich alle an die Regeln halten.

Darum:

  • Sprich mit Deinen Kindern und erkläre ihnen die „Spielregeln“ – was noch erlaubt ist und wo die Grenzen sind.
  • Mache Deinen Kindern Mut, trotz Gruppendruck nicht bei üblen Streichen mitzumachen.

 

Tu was gegen Vandalismus

  • Wenn Du Zeuge von Vandalismus geworden bist, rufe die Polizei und gib möglichst genaue Hinweise zur Tatzeit, zum Tatort und zu den Tätern sowie benutzten Fahrzeugen.
  • Schau nicht weg, wenn du beobachtest, dass jemand öffentliche Einrichtungen oder Privateigentum beschädigt. Erstatte Anzeige bei der Polizei!
  • Greife keinesfalls selbst ein! Gewalt gegen Sachen kann leicht auch zu Gewalt gegen Personen ausarten, vor allem dann, wenn Alkohol im Spiel ist.
  • Melde umgehend Vandalismusschäden, von denen eine Gefahr für andere ausgehen kann

 

Weitere interessante Artikel:​​

Vandalismus ist keine Privatsache

Mitgehangen, mitgefangen: Illegale Graffiti sind strafbar

 

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news-389 Fri, 11 Oct 2024 10:59:00 +0200 Wahr oder falsch: Tu was gegen Fake News! https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/wahr-oder-falsch-tu-was-gegen-fake-news/ Gerüchte, Falschmeldungen, gezielte Manipulation – in sozialen Netzwerken und bei Messenger-Diensten schüren sogenannte Fake News die Verunsicherung in der Bevölkerung. Häufig werden solche vorgetäuschten Nachrichten ohne Überprüfung weiterverbreitet. Tu was gegen Fake News, sei kritisch und überprüfe vor der Weiterleitung den Wahrheitsgehalt! Das kannst Du tun:
  • Achte auf die Quelle:
    Überprüfe beispielsweise im Impressum, wer hinter dem Inhalt steckt und wo der Ursprung der Meldung liegt.
  • Suche nach Fakten:
    Stimmt das, was behauptet wird? Sind die Informationen plausibel? 

    Faktenchecker:
    Medienhäuser oder Non-Profit-Organisationen recherchieren Falschnachrichten und veröffentlichen die Ergebnisse im Internet (sogenannte Faktenchecker), z. B.
    Tagesschau-Redaktion Faktenfinder
    Recherchenetzwerk Correctiv
    Mimikama (Non-Profit-Organistation)
     
  • Frage Dich bei Bildern:
    Sind die Fotos echt? Stimmt der Zusammenhang zwischen Foto und Text?
    Umgekehrte Bildersuche
     
  • Achte auf die Aktualität:
    Nutze eine Suchmaschine und suche unter „News“ nach den Nachrichten, die Du überprüfen möchtest. Du kannst nachschauen, ob die Aussagen überhaupt aktuell sind oder schon zu einem früheren Zeitpunkt im Umlauf waren.

Nicht weiterverbreiten!

Teile prinzipiell keine Nachrichten, von denen Du nicht genau weißt, dass die Informationen aktuell sind und aus seriösen Quellen stammen.  
 

Weiterführende Informationen zum Umgang mit Falschmeldungen:
So erkennst Du Fake News

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news-370 Thu, 19 Sep 2024 11:31:00 +0200 Am 19.09. ist Tag der Zivilcourage https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/tag-der-zivilcourage/ Häufig wird fehlende Zivilcourage in der Öffentlichkeit bemängelt. Alle schauen weg, so ist das Gefühl vieler Menschen. Das zu ändern ist die Idee hinter dem Tag der Zivilcourage. Wie kannst Du im Ernstfall handeln, ohne Dich selbst in Gefahr zu bringen? Zivilcourage bedeutet, zum Beispiel bei Gewalt im öffentlichen Raum zugunsten anderer einzugreifen. Auch, wer Zeuge von Diskriminierung oder Rassistischen Übergriffen wird, kann handeln, Verschwörungsmythen in Argumenten aufzeigen oder antisemitische Erzählungen entlarven.

Meistens kommen diese Situationen unvorhergesehen, eine Vorbereitung ist somit oft unmöglich.

Es gilt, schnell zu entscheiden: Greife ich ein, übernehme ich jetzt in diesem Moment Verantwortung?

Die Angst davor, etwas falsch zu machen, hält viele Menschen davon ab, überhaupt tätig zu werden. Am heutigen Tag der Zivilcourage geben wir Tipps, wie Du in so einer Situation reagieren kannst.

Situation wahrnehmen und als Notfall bewerten

Zu allererst ist es wichtig, die Situation überhaupt als Notfall einzuschätzen. Tipps zum richtigen Handeln geben die sechs einfachen Regeln. Diese bringen das „richtige“ Verhalten kurz und knapp auf den Punkt.

Die sechs Regeln der Zivilcourage

  1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr
  2. Ruf die Polizei unter 110
  3. Bitte andere um Mithilfe
  4. Präg Dir Tätermerkmale ein
  5. Kümmer Dich um Opfer
  6. Sag als Zeuge aus

 

Wie viel Zivilcourage steckt in Dir?

Teste in unseren interaktiven Videos, ob Du im richtigen Moment zivilcouragiert handelst oder nicht:

zivile-helden.de

 

Helfen ohne Gefahr

Entscheidend ist, dass ich helfe, aber mich oder andere nicht in Gefahr bringe. Das bedeutet, dass ich bei einer Schlägerei oder anderen Gewalttaten nicht dazwischen gehen muss und dabei möglicherweise selber verletzt werde.

Es ist als Zeuge einer Gewalttat oder eines Überfalls jedoch fast jedem möglich, per Telefon den Notruf 110 zu wählen. Hilfe bedeutet auch, andere Anwesende auf das Geschehen aufmerksam zu machen, einen Rettungswagen anzufordern, dem Opfer nach der Tat zu helfen oder andere zu warnen.

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news-366 Mon, 16 Sep 2024 14:35:00 +0200 Opfer einer Straftat? Das kannst Du tun! https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/opfer-einer-straftat-das-kannst-du-tun/ Du oder jemand aus Deinem Umfeld ist von einer Straftat betroffen? Ob sexuelle Belästigung, Stalking, Raub oder Gewalt - Du kannst Dir Unterstützung holen! Unser Erklärvideo gibt Auskunft und erläutert die Rechte und Pflichten von Betroffenen. Wer Opfer einer Straftat, eines Unfalls oder eines vergleichbaren Ereignisses geworden ist, fühlt sich nicht selten hilflos und hat Ängste. Die meisten Betroffenen möchten, dass die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden und der entstandene Schaden wieder ausgeglichen wird. Betroffene von Straftaten haben zahlreiche Rechte, die dabei helfen sollen, die Belastungen durch das Strafverfahren abzumildern und erlittenes Unrecht wieder gut zu machen.

Die Webseite www.polizei-beratung.de bietet unter der Rubrik Infos für Betroffene umfassende Erläuterungen zu allen Rechten als Betroffener, zu Entschädigungsmöglichkeiten und erklärt ausführlich wie ein Strafverfahren abläuft. Erklärvideos ergänzen die Informationen und illustrieren kurz und knapp verschiedene Aspekte rund um das Thema Betroffenenrechte.

Infos für Betroffene und Erklärvideo

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news-421 Mon, 12 Aug 2024 06:00:00 +0200 Rund um die Polizei: Infos für Kinder und Jugendliche https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/rund-um-die-polizei-infos-fuer-kinder-und-jugendliche/ Fiese Bilder von Dir im Netz? In Deiner Clique sind Drogen im Umlauf? Was ist erlaubt? Was ist strafbar? Antworten, Tipps und viel Wissenswertes bietet die Webseite polizeifürdich.de. Klick mal rein! Kriminalität geht uns alle an - unabhängig von Geschlecht, Wohnort oder dem Alter. Auch Kinder und Jugendliche bekommen durch „Polizei für Dich“ die Möglichkeit sich altersgerecht über polizeiliche The­men­be­rei­che zu informieren. Auf der Webseite werden Kri­mi­na­li­täts­phä­no­me­ne erläutert, Fragen zu Rechten und Pflichten beantwortet und Einblicke in die Aufgaben der Polizei gewährt.

 

Ob Betroffene, Täter oder Zeugen: die Webseite bietet Infos für alle

Es werden sowohl von Taten Betroffene über ihre Betroffenenrechte aufgeklärt als auch Hilfsangebote für junge Täter angeboten. Außerdem bietet die Seite fundierte Rechts­in­for­ma­tio­nen und zeigt unter anderem, wie ein Straf­ver­fah­ren abläuft. Darüber hinaus erhalten Kinder und Jugendliche Informationen über vielseitige Hilfsangebote.

 

Breites Themenspektrum geboten

Polizei für Dich informiert in ziel­grup­pen­ge­rech­ter Sprache über po­li­zei­re­le­van­te Themen wie bei­spiels­wei­se Diebstahl, Kör­per­ver­let­zung, Drogen oder Sach­be­schä­di­gung, mit denen Kinder und Jugendliche oftmals konfrontiert werden. Es werden auch komplexere Themen wie z.B. das Themenfeld Hass-Gewalt-Politik angesprochen.

polizeifuerdich.de

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news-446 Fri, 26 Jul 2024 08:43:00 +0200 Sei aufmerksam: Taschendiebe lauern auch in der Reisezeit https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/sei-aufmerksam-taschendiebe-lauern-auch-in-der-reisezeit/ Ob Städtetrip oder Strandurlaub - Millionen Deutsche sind diesen Sommer wieder unterwegs. Doch mit dem Reisefieber steigt auch die Gefahr für Taschendiebstähle. Denn Taschendiebe nutzen das Gedränge an belebten Plätzen, Bahnhöfen oder Flughäfen, um zuzuschlagen. Sei deshalb aufmerksam - schütze Dich mit einfachen Tipps vor Diebstahl. Taschendiebe treten meist in Gruppen auf: Während einer das Opfer ablenkt, entwendet ein Zweiter den Geldbeutel oder andere Wertgegenstände. Ein Dritter verschwindet dann mit der Beute in der Menge.

Die Methoden sind vielfältig, doch wenn Du aufmerksam bist und einige Tipps beachtest, kannst verhindern, Opfer eines Taschendiebstahls zu werden.

 

So schützt Du dich vor Taschendiebstahl

  • Nimm nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig.
  • Trage Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen.
  • Trage deine Tasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.
  • Achte vor allem im Gedränge besonders auf deine Wertsachen und deine Tasche(n).

 

Kleine Monster zeigen die gängigsten Taschendiebstahl-Tricks

Auch die europaweite Kampagne „Stop Pickpockets“ der Bundespolizei zeigt, wie Sie sich schützen können. Mit sechs kurzen Trickfilmen klärt sie zu den häufigsten Methoden der Taschendiebe auf. Diese werden von kleinen bunten Monstern dargestellt, die sich für die Sommerferien mit den unterschiedlichsten Accessoires getarnt haben und sich als Blumenschenker, falsche Touristen, Stauerzeuger, Scheibenklopfer, Anrempler und Beschmutzer ausgeben.

Sie dir die Clips auf den Social Media-Kanälen der „Zivile Helden“ an.

 

 

Teile auch unseren kostenlosen Post auf deiner Timeline und warne Deine Freunde und Verwandte.

„Stop Pickpockets - Taschendiebstahl im Sommerurlaub”

 

Weitere Informationen gibt es auf der Kampagnen-Webseite.

Stop Pickpockets

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news-471 Thu, 18 Jul 2024 08:11:00 +0200 Darum gehören Kinderbilder nicht ins Netz https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/darum-gehoeren-kinderbilder-nicht-ins-netz/ Das Teilen von Videos und Fotos von Kindern in den sozialen Medien und per Messenger App sollte gut überlegt werden. Ob beim Kindergeburtstag, in der Schule, beim Vereinsausflug, im Freibad oder im Sportverein: Alle geteilten Inhalte können in falsche Hände geraten. Auch für das Teilen mit Freunden und Verwandten gilt: Sind Aufnahmen verschickt oder ins Profil hochgeladen, haben Eltern nicht mehr in der Hand, was mit den Dateien geschieht. Deshalb: Übernimm auch online Verantwortung und schütze deine Kinder.

 

Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre!

Auch in geschlossenen Gruppen auf WhatsApp oder in Messengerdiensten geteilte Bilder sind nicht sicher davor, anderweitig verbreitet zu werden. Auch aus dem privaten Status können „Schnappschüsse“ weiterverbreitet werden.

In allen Bereichen, in denen Fotos von Kindern entstehen, sollte darauf geachtet werden, dass diese Fotos nur der Erlaubnis der Eltern geteilt werden. Denn auch kleine Kinder haben Persönlichkeitsrechte. Insbesondere Großeltern, Tagesmütter oder Babysitter sind sich oft ihrer Verantwortung in Bezug auf die Verbreitung von Fotos und Videos der ihnen anvertrauten Kinder nicht bewusst.

 

Sharenting, was ist das eigentlich?

Sharenting [Zusammengesetzt aus den Wörtern share (teilen) und parenting (erziehen)] bezeichnet das Teilen von Bildern und Videos der eigenen Kinder in den sozialen Netzwerken. Dabei wird oft die Privatsphäre des Kindes missachtet. Zudem können die Bilder von Dritten heruntergeladen, gespeichert und für ihre Zwecke missbraucht werden.

 

Einmal geteilte Fotos und Videos können ungewollt weiterverbreitet werden

Das Internet vergisst nichts“ ist inzwischen eigentlich ein Allgemeinplatz: jeder geteilte Post hinterlässt einen „digitalen Fußabdruck“. Weniger bewusst ist vielen, das gilt auch für Nachrichten in Messengerdiensten – selbst in „geschlossenen Gruppen“. So teilen Eltern oft unbedacht Bilder oder Videos ihrer Kinder von Kindergeburtstagen, auf Ausflügen oder bei Besuchen im Freibad über Messenger mit Freunden und Verwandten oder posten Fotos bei WhatsApp im Status - ohne sich über mögliche Folgen und Gefahren im Klaren zu sein.

So schützt du dein WhatsApp-Profil

 

Wenn Fotos und Videos in die falschen Hände gelangen

Eltern die regelmäßig Kinderbilder teilen, sollte bewusst sein, dass gerade leicht bekleidete oder nackte Kinder womöglich das Interesse von Sexualtätern wecken. Diese durchkämmen Instagram und Facebook nach eigentlich harmlosen Fotos, die sie in sexualisierten Kontext stellen können.

Eltern können nur vermeiden, dass die Bilder des eigenen Kindes unangemessen oder in einem strafrechtlich relevanten Zusammenhang verwendet werden, indem sie Bilder gar nicht erst posten.

Die meisten Eltern haben viele Möglichkeiten, ihr Familienleben auch anders im Netz zu präsentieren. Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hat Tipps für den Umgang mit Kinderfotos in sozialen Netzwerken veröffentlicht.

 

6 Tipps für den Umgang mit Kinderfotos im Netz

  • Beziehe deine Kinder mit ein.
  • Vermeide personenbezogene Daten des Kindes preiszugeben.
  • Überprüfe regelmäßig deine Sicherheits- bzw. Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Online-Netzwerken und Messengern.
  • Poste keine Fotos von Kindern in peinlichen, unangenehmen oder unangemessenen Situationen.
  • Überlege, ob es für die Bildaussage des Fotos zwingend notwendig ist, das Gesicht des Kindes zu zeigen.
  • Nimm deine Vorbildfunktion wahr!

 

Weiterführende Informationen zum Umgang mit Kinderbildern im Netz findest du hier:

Ausfürhliche Tipps des Kinderhilfwerks

Tipps von Klicksafe

Tipps von Schau Hin

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news-425 Tue, 04 Jun 2024 09:24:00 +0200 Kinder schützen: Tu was gegen Kindesmisshandlung https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/kinder-schuetzen-tu-was-gegen-kindesmisshandlung/ Wenn Kinder misshandelt werden, ist das auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen - seelische Wunden, Vernachlässigung, aber auch Verletzungen bleiben lange verborgen. Meist geschieht es innerhalb der Familie. Sei aufmerksam - die Opfer sind auf Hilfe von außen angewiesen! Die Handreichung „Kinder schützen“ bietet Ansätze, wie Du Kindern helfen kannst. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2023 3.443 Fälle von Kindesmisshandlung (§ 225 StGB). Insgesamt gab es 4.336 Opfer, 54,5 Prozent davon waren männlich, 45,5 Prozent weiblich. Weitere Zahlen findest Du auch in unserem Infotext zu Kindesmisshandlung in Deutschland.

 

Was versteht man unter Kindesmisshandlung?

Unter Kindesmisshandlung wird heute allgemein die psychische und physische Schädigung von Kindern oder Jugendlichen durch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere nahestehende Personen wie Nachbarn oder Verwandte verstanden.

 

Verhaltensveränderungen können ein Hinweis sein

Wird ein Kind geschlagen oder auf eine andere Weise körperlich misshandelt, so deuten fast immer sichtbare Verletzungen (wie blaue Flecken, Blutergüsse, Abschürfungen, Brand- und andere Wunden oder Knochenbrüche) auf eine Gewaltanwendung hin. Einen Hinweis auf solche Verletzungen kann auch das Verhalten des Kindes geben, wenn es sich etwa weigert, nach dem Sport zu duschen oder wenn es im Unterricht nie kurze Hosen oder T-Shirts trägt.

 

Psychische Gewalt

Psychische Gewalt hinterlässt dagegen fast nie direkt sichtbare Spuren. In allen Fällen von Kindesmisshandlung können auch Verhaltensänderungen Hinweise sein: Wenn Kinder etwa besonders aggressiv oder auch still werden und sich aus ihrem sozialen Netz zurückziehen.

 

Vernachlässigungen

Wenn das Kind den Kindergarten oder die Schule besucht, fällt eventuell sein ungepflegtes Äußeres auf, schmutzige, nicht alters- und witterungsgerechte Kleidung. Es kommt nur unregelmäßig in die Kindertagesstätte und/oder Schule - oft fehlen immer wieder wichtige Arbeitsmaterialien, ein Sportzeug oder das Pausenbrot.

Bei Verdacht auf solche Situationen ist es wichtig, behutsam aber auch schnell zu handeln.

 

Was kannst Du bei Verdacht auf Kindesmisshandlung tun?

Die Handreichung „Kinder schützen“ bietet umfangreiche Handlungsempfehlungen, wie mit Verdachtsfällen umgegangen und wie Kindesmisshandlung erkannt werden kann. Basierend auf neuesten Studien vermittelt sie aktuelle Fakten und Basisinformationen sowie die rechtlichen Regelungen für unterschiedliche Personengruppen, wie Eltern oder pädagogische Fachkräfte.

Darüber hinaus findest Du unter andederem hilfreiche Listen mit Beratungsstellen, Fachorganisationen und Ansprechpersonen bei der Polizeilichen Kriminalprävention.

Handreichung Kinder Schützen

 

Wenn Du Zeuge von Kindesmisshandlung wirst, zögere nicht

  • Greif beim Verdacht auf Kindesmisshandlung rasch ein - das Kind braucht Deine Hilfe!
  • Nimm das Kind ernst, wenn es von Gewalt zu Hause erzählt. Bewahre Ruhe und höre zu, ohne bohrende Fragen zu stellen.
  • Teile Deinen Verdacht einer Bezugsperson des Kindes oder einer Person, der Du vertraust, einem Lehrer, Erzieher, Jugendleiter oder Betreuer mit und bitte um Unterstützung – das Kind braucht Deine Hilfe! Ermittle nicht selbst.
  • Eine Mitteilung an die Polizei schließt die Hilfe anderer Einrichtungen nicht aus und gewährleistet offizielle, professionelle Ermittlungen. Auch das zuständige Jugendamt oder das Familiengericht wird von der Polizei unterrichtet, damit die zum Schutz des Kindes notwendigen Maßnahmen getroffen werden können.
  • Zwar ist die Polizei keine Einrichtung der Opferhilfe, doch gibt es auch hier Spezialisten – etwa die Jugendbeauftragten oder die Jugendsachbearbeiter, die Dich gerne beraten.

 

Wichtige Telefonnummern

Elterntelefon unter der "Nummer gegen Kummer" – 0800 111 0 550

Kinder und- Jugendtelefon – 116 111

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" – 116 016

Anonyme Telefonseelsorge – 0800 1110111 und 0800 1110222

Ruf bei akuter Gefahr immer die Polizei unter 110.

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news-413 Fri, 10 May 2024 09:08:00 +0200 Mobbing nicht dulden - Opfern zur Seite stehen https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/mobbing-nicht-dulden-opfern-zur-seite-stehen/ Streitigkeiten und Konflikte gehören zum Aufwachsen dazu - doch, wenn Kinder und Jugendliche über längere Zeit gezielt schikaniert werden, dann spricht man von Mobbing. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch verbale Übergriffe oder psychischer Druck. Wie kannst Du Opfer in solchen Situationen unterstützen? Es ist normal, dass Kinder manchmal miteinander kämpfen und ihre Kräfte messen. Solange alle Beteiligten damit einverstanden sind, sind Raufereien oder verbale Auseinandersetzungen unproblematisch und kein Anlass, um sich Sorgen zu machen. Auch gelegentliche Hänseleien sind kein Mobbing.

Gezielte Ausgrenzung

Wenn Kinder oder Jugendliche über einen längeren Zeitraum immer wieder von Klassenkameraden oder Gruppenmitgliedern gezielt systematisch erniedrigt, ausgegrenzt und fertiggemacht werden und die Betroffenen den Schikanen ohnmächtig ausgesetzt und unterlegen sind, spricht man von Mobbing.

Im Englischen bedeutet „to mob“ so viel wie „anpöbeln“, „schikanieren“.

Mobbing hat viele Gesichter

Gemobbt wird auf ganz verschiedene Art und Weise: Zum Beispiel werden Kinder geschubst, gekniffen, bespuckt oder mit Gegenständen beworfen. Man verbreitet Gerüchte über das Mobbing-Opfer und spricht nicht mehr mit ihm. Oder man nimmt dem Opfer das Handy weg, versteckt seine Schulsachen oder macht etwas kaputt.

Ist Mobbing strafbar?

Nicht jede Mobbing-Handlung stellt auch gleich eine Straftat dar. Meist ist es aber so, dass sich die Täter im Laufe der Zeit immer schlimmere Aktionen ausdenken, mit denen sie ihre Opfer quälen. Kommt es zu Sachbeschädigungen, Diebstählen, Beleidigungen, Körperverletzungen oder Raubstraftaten (z. B. Diebstahl mit Gewalt), so ist die Schwelle zur Strafbarkeit eindeutig überschritten.

Das kannst Du gegen Mobbing tun

  • Schaue bei Mobbing nie weg, sondern stehe den Opfern zur Seite. Damit zeigst Du dem Opfer, dass es nicht alleine ist.
  • Sprich mit Personen, die helfen können – sag zum Beispiel Deinen Eltern, Lehrern oder dem Trainer Bescheid, je nachdem, wo das Mobbing passiert.
  • Je früher den Tätern klar wird, dass ihr Verhalten nicht geduldet wird, desto eher ändern sie ihr Verhalten.
  • Wende Dich bei Drohungen, Erpressungen und Nötigungen an die Polizei.
  • Wenn scheinbar harmlose Beleidigungen usw. nicht nachlassen, empfiehlt es sich, beispielsweise einen Jugendsachbearbeiter der Polizei zu Rate zu ziehen. Unsere Beratungsstellensuche hilft Dir, die nächstgelegene zu finden.

Du kannst Dir auch Unterstützung und Hilfe bei Beratungsstellen, Eurer Schulsozialarbeit oder Schulpsychologen holen.

Nummer gegen Kummer

Tu was gegen Cybermobbing

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news-375 Fri, 26 Apr 2024 22:30:00 +0200 Sicher zu Fuß nach Hause https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/sicher-nach-hause-kommen/ Die Wahrscheinlichkeit, nachts auf der Straße Opfer einer Straftat zu werden ist gering. Wer sich zudem sicherheitsbewusst im öffentlichen Raum bewegt, kann sich vor vielen Gefahren schützen. Wir zeigen, wie jeder sicher unterwegs sein kann - zu Fuß genauso wie mit dem Auto, dem Bus oder der Bahn. Zu Fuß sicher unterwegs
  • Wähle belebte und gut beleuchtete Straßen, auch wenn diese ein Umweg sind.
  • Gehe bei Dunkelheit in der Mitte des Gehweges, um möglichst gut in Einfahrten oder dunkle Gassen sehen zu können.
  • Sorge dafür, dass Du dein Smartphone aufgeladen und griffbereit hast, damit Du im Ernstfall die Polizei verständigen kannst.
  • Wenn Du dich unsicher fühlst, telefoniere mit einer Freundin/einem Freund. Sage ihnen, wohin Du unterwegs bist und welche Straßen Du nimmst.
  • Wende Dich sofort an die Polizei unter 110, wenn Du bedroht wirst.

Beachte: Spezielle Apps für einen sicheren Heimweg sind kein Ersatz für die Polizei. Nur sicherheitsbewusstes Verhalten und der sofortige Notruf in einem Ernstfall können zu Deinem Schutz beitragen.

Weitere Tipps und Empfehlungen, wie Ihr auch mit Auto, Bus oder Bahn sicher unterwegs seid, findet Ihr auf der Seite für junge Leute der Polizeilichen Kriminalprävention:

Sicher unterwegs: Tipps lesen

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news-355 Mon, 15 Apr 2024 11:37:00 +0200 Tu was gegen Gewalt: Wegsehen ist keine Lösung https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/gewalt-wegsehen-ist-keine-loesung/ Im vergangenen Jahr verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik erneut einen Anstieg an Fällen der gefährlichen und schweren Körperverletzung. Du kannst dazu beitragen, solche Taten zu verhindern. Unsere Zivilcourage-Tipps helfen Dir dabei. Kriminalstatistik 2023: Mehr Körperverletzungsdelikte erfasst

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasste für 2023 68.899 Fälle der gefährlichen und schweren Körperverletzung – 7.860 Fälle mehr als im Jahr zuvor. Damit liegt die Zahl deutlich über dem Niveau von vor der Pandemie (2019: 59.529 Fälle; 2018: 61.194 Fälle).

 

Hinsehen, Handeln, Helfen

Die Zahlen verdeutlichen, wie wichtig es ist, Gewalt nicht zu tolerieren: Lasst uns gemeinsam für ein gewaltfreies Miteinander einstehen! Die Zivilcourage-Tipps der Aktion-tu-was zeigen, wie jede und jeder helfen kann.

Das kannst Du gegen Gewalt tun

 

Was sind gefährliche Körperverletzungen?

Von einer gefährlichen Körperverletzung spricht man bereits dann, wenn mehrere Tatpersonen gemeinschaftlich handeln, auch ohne Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Gruppentaten sind bei Minderjährigen verbreiteter als bei älteren Personen. Häufig sind auch die Opfer Jugendliche oder junge Erwachsene.

Die meisten Tatverdächtigen waren 2023 männlich (86,04 Prozent). Minderjährige und Heranwachsende machten 39,89 Prozent aller Tatverdächtigen in diesem Deliktsbereich aus.

 

Hintergrundinformationen zur PKS 2022

Aktuelle Daten und Fakten zu wichtigen Themen wie Wohnungseinbruch, Taschendiebstahl, Kindesmissbrauch, Tatmittel Internet, Diebstahl unbarer Zahlungsmittel, sexuelle Selbstbestimmung, Kindesmisshandlung und Zahlungskartenbetrug bieten unsere Infotexte, die die aktuellen Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 enthalten.

Infotexte zur PKS kostenlos herunterladen

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news-475 Thu, 28 Mar 2024 07:55:16 +0100 April, April? - Sachbeschädigung ist kein Scherz https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/april-april-sachbeschaedigung-ist-kein-schwerz/ April, April: Der 1. April verleitet manchmal auch zu Scherzen, die nicht lustig, sondern strafbar sind. Wenn Gegenstände oder öffentliche Einrichtungen beschmiert, beklebt oder besprüht werden, ist das Sachbeschädigung. Das sollten auch Kinder wissen, denn für entstandene Schäden können ihre Eltern und die Kinder (ab 7. Jahren) haftbar gemacht werden. Streiche und Scherze sind nicht immer eine gute Idee. Wenn dabei Gegenstände zerstört werden, handelt es sich um eine Sachbeschädigung. Wenn Kinder sich daran beteiligen, hat das für sie und für ihre Eltern Folgen. Auch in Fällen, in denen ein Kind nur mit einer Gruppe von Kindern unterwegs war, die öffentliche Einrichtungen usw. beschädigt hat, kann das unbeteiligte Kind zur Verantwortung gezogen werden. Wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung ist dann mindestens mit einer Geldstrafe zu rechnen.

 

Aktiv gegen Sachbeschädigung

Deswegen ist es entscheidend, solche Situationen nicht einfach hinzunehmen, sondern sich aktiv dagegen auszusprechen. Die folgenden Tipps können Eltern ihren Kindern weitergeben.

 

Handeln gegen Sachbeschädigung

  • Lass dich nicht zu Streichen und Scherzen überreden, bei denen Gegenstände oder fremdes Eigentum beschädigt werden könnten. Auch wer nur "Schmiere" steht, macht sich strafbar.
  • Sieh nicht weg, wenn jemand fremdes Eigentum beschädigt. Wende dich in einer akuten Situation an einen Erwachsenen oder an die Polizei unter 110.
  • Greife nicht selbst ein. Gewalt gegen Gegenstände kann auch zu Gewalt gegen Personen ausarten.
  • Melde auch Schäden, die eine Gefahr für andere sein könnten.

Tu was gegen Vandalismus

Infos für Betroffene

 

 

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news-396 Mon, 19 Feb 2024 08:36:00 +0100 Unterstütze unsere Zivilcourage-Kampagne https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/unterstuetze-unsere-zivilcourage-kampagne/ Nicht nur sind wir alle von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat je nach Möglichkeit einzugreifen. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft. Aber Du kannst noch mehr tun! Verbreite unsere sechs Regeln in Deiner Community

Die Tipps für Zeugen und Helfer für mehr Zivilcourage helfen Dir, im Alltag couragiert zu handeln. Du kannst zum Beispiel achtgeben, Hilfe holen, Dir Details merken oder den Mund aufmachen: Jeder kann im Rahmen seiner Möglichkeiten helfen, dass eine Straftat verhindert oder aufgeklärt wird.

1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr

2. Ruf die Polizei unter 110

3. Bitte andere um Mithilfe

4. Präg dir Tätermerkmale ein

5. Kümmer Dich um Opfer

6. Sag als Zeuge aus

 

Lade Dir dazu z. B. unsere passenden kostenlosen Social Media Pakete herunter und poste sie auf deinen Social-Media-Kanälen:

Regel 1

Regel 2

Regel 3

Regel 4

Regel 5

Regel 6

Aktion-Tu-Was Kampagne

 

Unterstütze unsere Zivilcourage-Kampagne

Du kannst zum Beispiel

  • unsere Kampagne auf Deiner Webseite mit einem von unseren Bannern verlinken.
    Linkbanner
  • unseren Flyer oder die Plakate aus dem Medienangebot herunterladen und verteilen
    Flyer
    Plakat-Serie
  • Dir die Medien direkt bei Deiner Polizeidienststelle oder in einer der Polizeilichen Beratungsstellen in Deiner Nähe abholen
    Beratungsstellensuche

 

Zivilcourage ist nie zu viel Courage!

Neben den Zivilcourage-Regeln findest Du weitere konkrete Handlungsoptionen rund um das Thema Zivilcourage in verschiedenen Lebenslagen, wie z. B. Sachbeschädigung, Nachbarschaftshilfe oder Belästigung hier auf unserer Webseite, die Du natürlich gerne verlinken kannst.

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news-474 Sun, 11 Feb 2024 01:12:00 +0100 Tag des europäischen Notrufs 112 https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/tag-des-europaeischen-notrufs-112/ Der Rettungsdienst bildet die notfallmedizinische Verbindung zwischen Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen und umfasst neben der schnellen medizinischen Versorgung in Notfällen und Unfällen sowie Hilfe durch Feuerwehr z. B. bei Bränden weitere vielfältige wichtige Aufgaben. Zum Tag des europäischen Notrufs am 11.2. beantworten wir die wichtigsten Fragen und erklären, wie Du einen Notruf richtig absetzt. Was ist der Rettungsdienst und was sind seine Aufgaben?

Der Rettungsdienst bietet in erster Linie die schnelle medizinische Hilfe bei Notfällen, Unfällen und akuten Erkrankungen und rettet damit Leben und will durch erste Hilfe weitere Schäden vermeiden und die Gesundheit erhalten. Der Rettungsdienst befördert aber z.B. auch Erkrankte, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatientinnen oder -patienten sind und einer medizinisch-fachlichen Betreuung durch Fachpersonal bedürfen.

 

Welche Aufgaben hat die Feuerwehr?

Die Aufgaben der Feuerwehr sind vielfältig und umfassen weit mehr als „nur“ das Löschen von Bränden oder den vorbeugenden Brandschutz: Die Feuerwehr leistet auch technische Hilfe, Gefahrguteinsätze, ist zuständig für die Rettung aus Höhen und Tiefen sowie für die Wasserrettung und in vielen Städten ist sie auch Teil des Rettungsdienstes. Außerdem unterstützt die Feuerwehr auch im Katastrophenschutz.

 

Wann solltest Du den Rettungsdienst alarmieren?

Wähle die 112 bei Unfällen oder wenn sich jemand in einer akuten, potenziell sogar lebensbedrohlichen Notlage befindet, z. B. bei Bewusstlosigkeit, allergischem Schockreaktionen oder bei Anzeichen für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Auch wenn es brennt, ist die 112 die richtige Notrufnummer oder wenn die Situation unklar ist, aber lebensbedrohlich sein könnte.

den Notruf erreichst Du europaweit in 44 Ländern unter der 112, rund um die Uhr, sowohl vom Festnetz als auch vom Mobiltelefon. Bei der Alarmierung vom Handy, sendet das Handy automatisch deinen Standort an die Leitstelle, so können dich die Einsatzkräfte im Notfall schnell ausfindig machen.

 

Wie setzt man einen Notruf richtig ab?

Bei der Notrufzentrale bzw. Leitstelle werden durch geschultes, oft mehrsprachiges Personal alle wichtigen Informationen abgefragt. Wichtig ist vor allem, Ruhe zu bewahren, um die wichtigsten W-Fragen zu klären. So können die Rettungskräfte die für die jeweilige (Not-)Situation erforderlichen und geeigneten Rettungsmittel wählen und einsetzen.

Wenn Du einen Notruf absetzt, orientiere dich am besten an den fünf W-Fragen, um die wichtigsten Informationen für den Einsatz des Rettungsdienstes und der Feuerwehr mitzuteilen:

  • Wo hat sich der Unfall ereignet?
  • Wer ruft an?
  • Was ist genau geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
  • Warten auf Rückfragen. Ggf. werden von der Leitstelle weitere Fragen gestellt, z. B. Art der Verletzungen oder nach vorliegenden Symptomen oder ob die verletze Person ansprechbar ist. Warte deshalb auf jeden Fall etwaige Rückfragen ab und lege erst auf, wenn alle Fragen geklärt sind.

In manchen Fällen erfolgen durch das Leitstellenpersonal auch telefonische Hilfestellungen bzw. unterstützende Anleitungen für erste Hilfe, bis die Rettungssanitäter oder der Notarzt eingetroffen ist.

 

Weitere wichtige Notrufnummern in Deutschland

Polizeinotruf 110

Die Polizei ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche das ganze Jahr für Dich und deine Sicherheit da. Rufe die Polizei unter 110 in akuten Gefahrensituationen, z. B. wenn Du bedroht wirst, von Gewalt oder einer Straftat betroffen bist. Auch, wenn Du beobachtest, dass andere in solche Situationen geraten oder wenn Du nur vermutest, dass eine Gefahrensituation vorliegen könnte, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Die Kurzwahl 116117 verbindet Dich mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und ist für Fälle vorbehalten, die umgehend ärztliche Hilfe erfordern, aber nicht lebensbedrohlich sind und wenn die normalen Praxen geschlossen sind.

 

Giftnotruf

Bei akuten Vergiftungserscheinungen oder bei Verdacht auf Vergiftung sind die Giftnotrufzentren 24 Stunden erreichbar.

Eine Übersicht der Giftnotrufzentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz findest Du hier:

Übersicht Giftnotrufzentralen

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news-455 Fri, 29 Dec 2023 09:45:00 +0100 Zivilcourage zeigen bei Gewalt gegen Rettungskräfte https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/gewalt-gegen-rettungskraefte/ Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte ist seit Jahren ein Problem. Auch an Silvester, wenn getrunken, gefeiert und geböllert wird, entlädt sich gewaltsam Frust gegenüber Feuerwehrleuten, Polizeibeamten und Sanitätern. Sie werden beleidigt, tätlich angegriffen oder mit Feuerwerkskörpern beschossen. Dabei sind sie - teils ehrenamtlich - zum Schutz aller im Einsatz. Der Job von Notärzten und Feuerwehr ist, Menschen in Not zu helfen. Gerade Rettungskräfte und Feuerwehr müssen ungehindert arbeiten können, um Leben zu retten und Brände zu löschen. Doch immer wieder werden sie selbst Opfer von Gewalt.

Die meisten Angriffe werden von Menschen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verübt und so kann es beispielsweise vorkommen, dass eine Behandlung durch den Rettungsdienst als Eingriff in die Privatsphäre missverstanden wird.

Respektieren Sie unbedingt die Arbeit von Rettungskräften!

 

Für ein gewaltfreies Miteinander - Wegsehen ist keine Lösung!

Zivilcourage fängt schon vor Auseinandersetzungen an. Situationen gibt es viele, in denen Gefahrenpotential steckt - ob im Alltag, in den eigenen vier Wänden, im Büro, in den sozialen Medien oder beim Einkaufen. Besonders Rettungskräfte müssen vor Gewalt geschützt werden. Schläge, Tritte, Bespucken und wüste Beschimpfungen gehören für viele inzwischen zum Alltag.

Zeige Zivilcourage und mach Mitmenschen auf sinkende Hemmschwellen aufmerksam. Sprich andere auf ihr Verhalten an, wenn Du mitbekommst, dass verbale Gewalt ausgeübt wird, Drohungen und Beleidigungen ausgesprochen werden.

 

Die sechs Tipps für Zivilcourage

  1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr
  2. Ruf die Polizei unter 110
  3. Bitte andere um Mithilfe
  4. Präg dir Tätermerkmale ein
  5. Kümmer Dich um Opfer
  6. Sag als Zeuge aus


Aktion tu was gegen Gewalt

Polizei und Rettungskräfte

 

Danke an die Feuerwehr Gemeinde Laufach für das Foto. Zu sehen ist ein Kollege mit Schutzweste. Die Westen sind auf dem Vorausrüstwagen der Feuerwehr Laufach, welcher das Haupteinsatzfahrzeug bei First-Responder-Einsätzen ist sowie i.d.R. als erstes Fahrzeug die Einsatzstelle anfährt, verlastet.

 

Lade dir unser passendes kostenloses Social Media Paket zur Bewerbung des Themas herunter:

Zivilcourage bei Gewalt gegen Rettungskräfte

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news-405 Thu, 14 Dec 2023 06:54:00 +0100 Strafanzeige einfach online stellen https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/strafanzeige-einfach-online-stellen/ Mund aufmachen statt Klappe halten – Zivilcourage geht uns alle an! Egal ob als Opfer oder als Zeuge einer Straftat, eine Anzeige oder Mitteilung an die Polizei ist auch online möglich. Dafür musst Du nicht auf ein Polizeirevier. Du kannst schnell und unkompliziert die zuständige Onlinewache Deiner Länderpolizei nutzen. Hier findest Du die URLs. Welche Onlinewache für Dich zuständig ist, kannst Du unten in der Liste nachschauen. Das richtet sich danach, in welchem Bundesland Du derzeit wohnst.

Online kannst Du der Polizei Mitteilungen, Hinweise oder Anzeigen zu Straftaten schicken, die kein sofortiges Tätigwerden erfordern.

Du kannst:

  • Deine Aussage aufnehmen lassen
  • mögliche Fragen beantworten
  • eventuell vorhandene Unterlagen vorlegen

Die Polizei wird Deine Strafanzeige prüfen, bearbeiten und eventuell weiterleiten. Gegebenenfalls werden weitere zuständige Stellen eingebunden.

Die auf dieser Seite aufgeführten Links sind nicht für Notfälle geeignet.

In Notfällen 110

Bitte beachte, dass eine falsche Anschuldigung strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Onlinewachen der Länder

Baden-Württemberg: https://www.polizei-bw.de/internetwache/

Bayern: https://anzeige.polizei.bayern.de/

Berlin: https://www.internetwache-polizei-berlin.de/

Brandenburg: https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl

Bremen: https://www.onlinewache.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.730.de

Hamburg: https://www.polizei.hamburg/onlinewache/

Hessen: https://onlinewache.polizei.hessen.de/ow/Onlinewache/

Mecklenburg-Vorpommern: https://polizei.mvnet.de/ssl/g8wache/cmswem/index.php?task=iw_hinweis

Niedersachsen: https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/

Nordrhein-Westfalen: https://polizei.nrw/internetwache

Rheinland-Pfalz: https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/

Saarland: https://www.saarland.de/polizei/DE/onlinewache/onlinewache_node.html

Sachsen: https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx

Sachsen-Anhalt: https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/erevier/

Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/onlinewache

Thüringen: https://polizei.thueringen.de/landespolizeidirektion/behoerden

Deine Nachricht wird an die für Deinen Wohnort zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.

Es kann erforderlich sein, dass Du als Anzeigende oder Anzeigender oder auch Geschädigte oder Geschädigter zur zuständigen Polizeidienststelle vorgeladen wirst, um dort ergänzende Angaben zu machen oder einen Strafantrag zu unterzeichnen.

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news-472 Tue, 14 Nov 2023 10:21:18 +0100 Social Media Challenges https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/social-media-challenges/ Erwachsene verstehen die Faszination an Online-Challenges vielleicht nicht, Kinder und Jugendliche sind jedoch neugierig und stellen sich gerne solchen Herausforderungen. Die Polizei gibt Tipps, wie Eltern ihre Kinder auf solche Situationen vorbereiten können. Challenges mit Risiken

Bei Social Media-Challenges handelt es sich um "digitale Wettkämpfe" zu unterschiedlichen Themen. Diese reichen von harmlosen Späßen bis zu lebensgefährlichen Verhaltensweisen. In der sogenannten "Hot Chips Challenge" beispielsweise, die vor kurzem auf TikTok die Runde machte und wie eine Mutprobe inszeniert war, ging es darum, die Schärfe eines Tortillachips möglichst lange zu ertragen, ohne sie beispielsweise durch Milch zu neutralisieren. Durch den hohen Schärfegrad setzen sich die häufig jugendlichen Teilnehmenden dabei jedoch erheblichen gesundheitlichen Risiken aus. Atemnot, Magen- oder Kreislaufprobleme können die Folge sein. Auch die "Deo-Challenge", bei der die Challenger Aerosole einatmen oder auf die Haut sprühen, birgt frappierende gesundheitliche Gefahren, bis hin zu anhaltenden Haut- und Hirnschäden. Unter dem Hashtag "Thinspirations" kursieren Bilder und Videos, die extrem verzerrte Körperbilder und krankhafte Schlankheitsideale propagieren und besonders junge Nutzerinnen und Nutzer zu selbstgefährdenden Verhalten ermutigen können.

Hinweis: Inhalte, die „Thinspirations“ zeigen, sollten der Plattform oder jugendschutz.net gemeldet werden!

 

Was tun bei gefährlichen Social Media Challenges?

Verurteile Online-Challenges nicht pauschal, sondern sprich regelmäßig mit deinen Kindern darüber. Frage sie, was aktuell angesagt ist und gehe auf ihre Interessen ein. Das bietet auch Gelegenheit, mögliche Risiken zu thematisieren und auf Gefahren hinzuweisen.

  • Ermutige dein Kind, die Inhalte riskanter Challenges zu hinterfragen. Es kursieren auch viele Fakes!
  • Bestärke sie, sich und andere nicht in Gefahr zu bringen - auch bei Aufforderungen durch Gruppen oder Freunde (Gruppendruck).
  • Vermittle, dass die Weiterverbreitung von gefährlichen Challenges andere gefährden kann.

Gefährliche Internet-Challenges kannst du bei der internet-beschwerdestelle.de oder jugendschutz.net sowie direkt über die Melde-Funktion bei der entsprechenden Online-Plattform melden.

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news-439 Wed, 18 Oct 2023 12:40:00 +0200 Keine Bilder von Gewalt und Kriegsgeschehen weiterleiten https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/keine-bilder-von-gewalt-und-kriegsgefangenen-weiterleiten/ Im Zusammenhang mit den aktuellen bewaffneten Konflikten werden viele Bilder und Videos über das Internet verbreitet, die Gewalttaten zeigen. Darauf sind teils Kriegsgefangene, verletzte oder tote Personen zu sehen. Die Weiterleitung solcher Bilder ist nicht nur geschmacklos, sondern kann auch strafbar sein. Deswegen gilt: Nicht alles weiterleiten und strafbare Inhalte melden. In Deutschland ist die Herstellung und Verbreitung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalt gegen Personen zeigen, verboten. Dieses Verbot gilt auch für die Verherrlichung von Krieg oder die Verletzung der Menschenwürde beispielsweise durch die Verbreitung von Aufnahmen, die entstellte oder tote Personen zeigen. Diese Bilder, die immer wieder auch zu Propagandazwecken von Kriegsparteien weltweit eingesetzt werden, sollten auf keinen Fall zusätzlich weitergeleitet werden.

Was kannst du tun, um die Verbreitung von Gewaltdarstellungen über das Internet zu stoppen?

 

Stopp die Verbreitung von Gewaltdarstellungen

  • Nutze zur Information seriöse Nachrichtenquellen, z.B. die Online-Auftritte von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Das schützt auch vor Fake News.
  • Verbreite nicht jeden Inhalt weiter, der über soziale Netzwerke oder Messenger hereinkommt.
  • Melde Inhalte, die strafbar sein könnten, der Internet-Beschwerdestelle, jugendschutz.net oder auch der Polizei. Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste haben ebenfalls Meldefunktionen.
  • Kläre Freunde, Familienmitglieder und andere Netzwerknutzer über die strafbare Verbreitung auf.

Die beiden genannten Meldestellen handeln im staatlichen Auftrag. Nach einer Meldung fordern sie Seitenbetreiber dazu auf, entsprechende Inhalte zu löschen. Die Polizei verfolgt die Verbreiter verbotener Inhalte über das Internet. Daher ist es entscheidend Inhalte möglichst umfassend zu melden.

Außerdem kannst du auch bei folgenden Stellen Beschwerden einreichen:

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e. V.

FSM Beschwerdestelle

eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.

Beschwerdestelle eco

 

Melde Gewaltdarstellungen!

  • Sichere Beweise: Notiere oder kopiere die URL zum Fundort der verbotenen Inhalte. Gib die URL und andere Beweise an die Meldestellen oder die Polizei weiter.
  • Achtung: Leite die Inhalte nicht an Freunde oder Bekannte weiter, wenn du unsicher bist und eine Einschätzung benötigst. Damit könnte man sich selbst strafbar machen.

 

Was ist eine Gewaltdarstellung?

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Aufnahmen

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news-417 Mon, 09 Oct 2023 10:07:00 +0200 Kinderpornografie: #denkenstattsenden https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/kinderpornografie-denkenstattsenden/ Immer wieder teilen Schülerinnen und Schüler in Chatgruppen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern. Was viele nicht wissen: Das ist strafbar! Der Kurzfilm „#denkenstattsenden“ appelliert an junge Menschen, solche Bilder und Videoclips nicht weiterzuverbreiten. Lies die Tipps der Kampagne und was Du im Ernstfall tun kannst. Das Teilen von Kinderpornografie ist eine Straftat

Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke steigt. Wer entsprechende Darstellungen weiterleitet, macht sich strafbar. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich leichtfertig an einer Verbreitung beteiligen und dabei unwissentlich zu Tätern werden: Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik waren in Deutschland 2022 42 Prozent der Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornografie über das Tatmittel Internet (aufgeklärte Fälle) jünger als 18 Jahre.

 

Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie in den sozialen Medien

Mit den Kurzfilmen "#denkenstattsenden" und "sounds wrong" klärt die Polizei in ihrer Kampagne über die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie in Chats und Messengern auf. Dabei vermittelt sie auch Hintergrundinformationen zur Polizeiarbeit und gibt Verhaltenstipps, wie Du im Ernstfall richtig reagierst und wo Du solche Inhalte melden kannst.

Denn Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kin­der­por­no­gra­fie ist eine Straftat. Mit einem Klick kannst Du Dich nicht nur selbst strafbar machen, sondern auch die Empfänger Deiner Nachrichten. Dafür reicht ein kin­der­por­no­gra­fi­scher Inhalt auf dem Smartphone aus.

Alle Infos zur Kampagne

 

Hilf mit, die Verbreitung von Kinderpornografie zu stoppen!

  • Schicke solche Bilder und Videos nicht wei­ter­.
  • Melde solche Inhalte dem Netz­werk­be­trei­ber oder der Polizei: Informationen zu Meldemöglichkeiten
  • Trete aus Chatgruppen aus, in denen solche Inhalte verbreitet werden.

 

Alle Kurzclips, Hintergrundinformationen und Meldemöglichkeiten gibt es auch in den sozialen Netzwerken bei den Zivilen Helden, dem Kanal der Polizeilichen Kriminalprävention:

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news-470 Thu, 14 Sep 2023 09:20:00 +0200 Bundesweiter Warntag 2023 https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/bundesweiter-warntag-2023/ Am 14. September findet der bundesweite Warntag 2023 statt. Mit einem Probealarm werden bundesweit alle in Deutschland zur Verfügung stehenden Warnmittel erprobt, mit denen Menschen in Deutschland vor Gefahren gewarnt werden. Bundesweiter Test der Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle

Um 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte zeitgleich über alle zur Verfügung stehenden Warnkanäle den Probealarm. Zu den Warnmitteln zählen neben "klassischen" Medien, wie Rundfunk und Fernsehn, Sirenen, Stadtinformationstafeln und Infosysteme der Deutschen Bahn, u.a. auch die NINA-Warnapp sowie der Mobilfunkdienst Cell Broadcast. Um 11:45 Uhr erfolgt für die meisten Warnmittel die Entwarnung.

Weitere Informationen zum Warntag und den Warnmitteln findest Du beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):

Bundesweiter Warntag

Warnmittel

 

Hat Dich der Probealarm erreicht? Welche Erfahrungen hast Du gemacht? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bittet um Unterstützung mit Feedback im Rahmen einer anonymen Umfrage zum Warntag 2023.

BBK Umfrage zum Warntag 2023

 

Die wichtigsten Grundregeln für richtiges Verhalten in lebensbedrohlichen Situationen

  • Flüchte aus dem Gefahrenbereich.
  • Hilf, wenn möglich, anderen Menschen bei der Flucht.
  • Suche Deckung (z.B. starke Mauern).
  • Warne andere Personen vor der bestehenden Gefahr. Fordere diese ggf. zur Flucht auf.
  • Alarmiere die Polizei unter Telefon 110, sobald Du in Sicherheit bist.

Diese und weitere Verhaltensempfehlungen für lebensbedrohliche Situationen findest Du auch in unserem Faltblatt. Das Faltblatt kannst Du kostenlos herunterladen oder bestellen. Teile es auch mit deinen Angehörigen und weise Sie auf den Warntag hin.

Flüchten. Verstecken. Alarmieren.

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news-469 Mon, 11 Sep 2023 10:04:16 +0200 Betrug kann jeden treffen: Warne dein Umfeld https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/betrug-kann-jeden-treffen-warne-dein-umfeld/ „Mir würde sowas nicht passieren“ – immer wieder fällt dieser Satz, wenn es um Betrugsdelikte geht. Doch niemand sollte sich zu sicher sein, denn genau diese Einstellung kommt den Tätern zugute. Viele Betroffene erstatten nämlich aus Scham keine Anzeige. Es kommt auf die Situation an

„Hallo Mama, Hallo Papa, ich habe eine Nummer“- wer diese Nachricht auf dem Smartphone hat, hat mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren.

Die Betrüger schicken solche Nachrichten an unzählige Telefonnummern. Und wenn die Situation bei einer Empfängerin oder einem Empfänger passt, dann kann es gut sein, dass man auf diese Nachricht eingeht und auf die Masche hereinfällt. Etwa, wenn das eigene Kind gerade vereist ist oder ein Auslandsjahr macht, scheint die Nachricht mit der bitte um etwas Geld eventuell plausibel und Erklärungen, warum Telefonieren gerade nicht möglich ist, scheinen nachvollziehbar.

Vielleicht erreicht einen diese Nachricht zusätzlich in einem stressigen Moment. In solch einer Situation wird man leichter Opfer, als wenn man entspannt in einem Café sitzt und Zeit zum Reflektieren hat. Es kommt immer auf die Situation an, ob man der Nachricht Glauben schenkt.

 

Warne Dein Umfeld vor Messenger-Betrug mit diesem Reel

Du kannst deine Familie, Freunde und Bekannte per Messenger oder Social Media vor solchen Betrugsversuchen schützen. Lade einfach unsere kostenlosen Vorlagen herunter, poste die Bilder und/oder das Reel in deinem Status oder in deiner nächsten Story.

Das Reel, passende Bilder sowie einen Textvorschlag samt #-tags, kannst Du kostenlos als Social Media Paket runterladen.

Clips/Reels Messenger-Betrug

 

Schütze nicht die Täter

Das ist für die Betroffenen sehr belastend, da sie sich nicht nur mit den Folgen der Straftat auseinandersetzen müssen, sondern auch mit der Schuldzuweisung (sog. Victim Blaming) und dem Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Es ist wichtig, solche Fälle sensibel zu behandeln und die Perspektive des Opfers ernst zu nehmen.

  • Betroffene sollten Anzeige erstatten.
  • Gib Opfern keine Mitschuld.
  • Informiere andere über diese Betrugsvariante.
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news-468 Mon, 04 Sep 2023 10:21:00 +0200 Deine Persönlichkeitsrechte gelten auch im Internet https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/deine-persoenlichkeitsrechte-gelten-auch-im-internet/ Bilder, MP3s oder Videos sind schnell aus dem Internet heruntergeladen und in den sozialen Netzwerken genauso schnell mit anderen geteilt. Doch das kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Denn Persönlichkeits- und Urheberrechte gelten auch online. Schnell ein Bild aus dem Netz gezogen, das Lieblingslied heruntergeladen oder das selbstgedrehte Video ins eigene Profil bei Facebook, Instagram und Co. eingestellt. Durch das Web 2.0, vor allen Dingen durch Social Media, können alle Internetnutzer Inhalte generieren und mit anderen teilen.

 

Selbst erstellte Bilder und Videos können Persönlichkeitsrechte anderer verletzen

Diese Freiheit hat jedoch Grenzen: Nicht alle Daten dürfen von jedem in jeder Form genutzt und verbreitet werden (Vgl. § 106 UrhG, Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).

Was viele nicht wissen, das gilt in einigen Fällen auch für selbsterstellte Bilder und Videos sowie Tonaufnahmen. Denn diese können die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen: Sind auf den Aufnahmen beispielsweise Bekannte, Familienmitglieder oder Kolleginnen und Kollegen zu sehen oder zu hören, ist vor der Veröffentlichung oder Weitergabe auch deren Erlaubnis einzuholen.

Gerade wenn Dritte in peinlichen oder erniedrigenden Situationen gezeigt werden, wird aus einem scheinbar harmlosen Spaß schnell strafbares Verhalten.

Auch im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen mit Verletzen oder Toten gilt: Wer davon Aufnahmen erstellt, macht sich strafbar.

 

Wenn Du Bilder, Videos oder Tonaufnahmen im Internet teilst...

  • Nutze Inhalte ausschließlich in der zugelassenen Form. Frag gegebenenfalls die abgebildete Personen vor der Veröffentlichung, ob diese damit einverstanden sind.
  • Beachte: Veränderungen der Inhalte sind ausgeschlossen.
  • Statt Inhalte von anderen Websites zu kopieren, setze eine Verlinung. Am besten mit Zustimmung des Betreibers/Urhebers und immer mit Quellenangabe.

 

Weitere Tipps und Infos zu rechtlichen Aspekten zum Umgang mit Bildern und Videos in Social Media, findest Du in unserer Broschüre „Klicks-Momente für Internetnutzer“ ab Seite 17.

Verletzung von Persönlichkeit- und Urheberrechten

 

Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre

Insbesondere beim Umgang mit Fotos von Ihren Kindern sollten Sie Vorsicht walten lassen. Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, Schutz und Beteiligung. Bedenken Sie auch: Keiner weiß, wo und bei wem diese Fotos im Internet irgendwann landen.

Darum gehören Kinderfotos nicht ins Netz

SoundsWrong

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news-467 Mon, 21 Aug 2023 03:04:00 +0200 Wie handeln bei Körperverletzung? https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/wie-handeln-bei-koerperverletzung/ Bist Du Opfer eines Angriffs oder einer Gewalttat geworden? Dann handle besonnen und melde dich bei der Polizei - auch, wenn Du Zeuge einer solchen Tat geworden bist. Viele Körperverletzungsdelikte können aufgeklärt werden, da sich Täter und Opfer häufig schon kennen. Die Polizei geht davon aus, dass viele Taten aus Scham nicht angezeigt werden. Jede Art von Körperverletzung ist eine Straftat. Weder auf offener Straße noch im privaten Umfeld sollte Gewalt bagatellisiert werden. Hol deshalb immer Hilfe und zeige Zivilcourage!

Wie Du eine Anzeige erstatten kannst, erfährst Du hier.

Der Handzettel Opferschutz “Körperverletzung” bündelt die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Opfer von Gewalttaten, weist auf Rechte von Betroffenen hin und will darin bestärken, Hilfe zu holen und Anzeige zu erstatten.

Handzettel Opferschutz "Körperverletzung"

 

Bist Du von Gewalt betroffen oder willst andere unterstützen?

  • Ruf die Polizei unter 110! Die Polizei wird alles unternehmen, um Euch zu schützen.
  • Erstatte Anzeige, denn Körperverletzung ist eine Straftat. Egal, ob Du den oder die Täter kennst. Anzeige kannst Du auch gegen Unbekannt stellen und bei jeder Polizeidienstelle. Lass dich dorthin von einer Person deines Vertrauens begleiten, wenn möglich auch von einem Rechtsbeistand.
  • Präg Dir das Aussehen des Täters oder der Täterin ein. Was ist Dir aufgefallen? Eine Brille, die Frisur, eine Tätowierung? Mach dir am besten Notizen über die Tätermerkmale, bevor Du zur Polizei gehst. Diese können bei der Polizeiarbeit sehr helfen.
  • Bist Du verletzt worden? Dann lass diese Verletzungen von deinem Hausarzt, einem Facharzt oder im Krankenhaus dokumentieren und behandeln. Das Attest, das Du erhälst kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung deiner Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein.

Eine Körperverletzung hinterlässt nicht nur sichtbare Spuren; auch psychische spielen eine Rolle. Eine schnelle therapeutische Hilfe kann dauerhafte Folgeschäden oft abwenden. Erkundige dich nach Opferhilfeeinrichtungen an deinem Wohnort.

 

Mut: Reden als erster Schritt

Für betroffene Frauen und Männer ist Reden der erste Schritt aus der Gewalt und dazu auch ein sehr mutiger.

Hilfeangebote

 

Infos für Opfer von Körperverletzung

Handzettel Opferschutz "Körperverletzung"

 

Laden Sie sich unser passendes kostenloses Social Media Paket zur Bewerbung des Themas herunter:

Opferschutz: Körperverletzung

 

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news-465 Thu, 03 Aug 2023 05:58:00 +0200 Touristen oder doch Taschendiebe? https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/touristen-oder-doch-taschendiebe/ Sie fragen nach dem Weg und halten einen Stadtplan vor. Während das Opfer versucht zu helfen und sich konzentriert über die Karte beugt, stehlen sie etwas aus der Handtasche oder dem Einkaufskorb: Taschendiebe, getarnt als falsche Touristen. So erkennst Du sie. Der „Falsche-Touristen-Trick“ ist nur einer von vielen, mit denen Taschendiebe versuchen, ihre Opfer abzulenken und dann zu bestehlen. Meist gehen sie dabei in kleinen Gruppen vor.

Welche Varianten es beim Taschendiebstahl gibt und wie Du dich davor schützen kannst, zeigt Dir die europaweite Kampagne „Stop Pickpockets“ der Bundespolizei. Genauso unterhaltsam wie informativ sind die kurzen Trickfilme, die die gängigsten Tricks der Diebe zeigen. Kleine bunte Monster tarnen sich in den Clips als Blumenschenker, Stauerzeuger, Scheibenklopfer, Beschmutzer, Anrempler und falsche Touristen und veranschaulichen, wie die Kriminellen vorgehen.

Zu sehen sind die Filme auch in unseren Social Media-Kanälen „Zivile Helden“ auf Instagram, Twitter und Facebook.

 

So schützt Du dich vor Taschendieben

  • Nimm nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig.
  • Trage Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen.
  • Trage deine Tasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.
  • Achte vor allem im Gedränge besonders auf deine Wertsachen und deine Tasche.

 

Tricks der Taschendiebe

Trickfilme ansehen

Kampagne Stop Pickpockets

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news-461 Mon, 31 Jul 2023 09:44:00 +0200 Betrüger versuchen per Messenger an Geld zu gelangen https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/warne-andere-vor-messenger-betrug-mit-deinem-statusbild/ Sie geben sich in SMS-Nachrichten oder Chats als Verwandte oder Freunde aus und bitten unter Hinweis auf verschiedene Notlagen um dringliche Geldüberweisungen. Wie gehen die Betrüger vor und wie schaffen sie es, praktisch aus dem Nichts andere davon zu überzeugen, Geld zu überweisen? Dies und mehr erfährst Du diese Woche bei den Zivilen Helden und auf polizei-beratung.de. Über Messenger-Dienste können in sogenannten "Chats" Nachrichten, Fotos, Videos, Sticker, Sprachnachrichten und andere Dateien versendet werden. Das alles scheint in einem sehr privaten Rahmen ausgetauscht zu werden - das nutzen Betrüger zunehmend aus. Lade Dir unsere Statusmeldungs-Vorlagen runter und warne Deine Freunde und Familie.

Warne Dein Umfeld vor Messenger-Betrug mit einem Reel

Du kannst deine Familie und Bekannte per Messenger oder Social Media vor solchen Betrugsversuchen schützen. Lade einfach unsere kostenlosen Vorlagen herunter, poste die Bilder und/oder das Reel in deinem Status oder in deiner nächsten Story.

Das Reel, passende Bilder sowie einen Textvorschlag samt #-tag, kannst Du kostenlos als Social Media Paket runterladen.

Messenger-Betrug: Warne Dein Umfeld

 

Wie kann man sich im Vorfeld schützen? - Nachfragen schützt vor Betrug

  • Nie ungeprüft neue Rufnummern bei Familienangehörigen und Freunden abspeichern! Verifiziere immer selbst den Kontakt!
  • Wenn Du so eine Nachricht bekommst, ignoriere sie und gehe unter keinen Umständen auf die Geldforderungen der Trickbetrüger ein! Der einfachste Weg ist es, nach so einer Nachricht deine tatsächlichen Kinder auf ihrer "alten" und bekannten Handynummer oder Festnetznummer anzurufen. Oft fliegt der Schwindel dadurch schon auf.

 

Was kannst Du tun, wenn du Opfer von Messenger-Betrug wurdest?

  • Bezahle unter keinen Umständen.
  • Versichere dich am einfachsten, indem Du die alten Nummern von deinen Kindern/Bekannten anrufst und nachfragst.
  • Vielleicht haben Deine Kinder auch noch einen Festnetzanschluss? - Hier wäre der Kontakt am sichersten.
  • Lösche die Nachrichten der Betrüger nicht, sondern erstatte Anzeige bei der Polizei.
  • Die Nummer der Betrüger kannst Du auf deinem Smartphone blockieren, um keine weiteren Nachrichten zu erhalten.

 

Auf www.polizei-beratung.de findest Du alle Infos zu Messenger-Betrug

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news-409 Tue, 13 Jun 2023 06:00:00 +0200 Sexting – Nacktbilder können strafbar sein https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/sexting-nacktbilder-koennen-strafbar-sein/ Beim so genannten Sexting versenden Menschen freiwillig erotische Fotos, Videos oder Nachrichten über Mail oder Messenger an den Partner oder die Partnerin. Grundsätzlich ist das mit gegenseitigem Einverständnis auch erlaubt. Doch dieser Spaß hat klare Grenzen, die jeder kennen sollte, um sich nicht strafbar zu machen. So geht „Safer Sexting“. Zum Flirten, zur Selbstdarstellung oder um sich auszuprobieren – Sexting gehört für viele Jugendliche zur Entdeckung der Sexualität dazu. Das ist, solange es für alle Beteiligten gut anfühlt, in Ordnung. Bei Minderjährigen kann es sich jedoch auch um Kinder- und Jugendpornografie handeln - und das ist strafbar.

 

Safer Sexting: Vorsicht beim Teilen von intimen Bildern und Videos

Safer-Sexting.de bietet ein umfangreiches Angebot zum Thema Sexting und erklärt, wie man erotische Fotos und Videos „sicher“ teilen kann. Die Plattform der Landesmedienanstalt NRW informiert über rechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Minderjährige, und bietet Unterstützung und Hilfe an. Jugendliche werden ermutigt, Verantwortung zu übernehmen und vertrauenswürdige Partner sorgfältig auszuwählen, bevor sie Nudes mit anderen teilen. Zudem werden die Konsequenzen des unautorisierten Weiterleitens von Bildern und Videos betont. Bei unerwünschtem Sexting oder Belästigung stehen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung, darunter fragzebra.de und die Möglichkeit, sich anonym zu melden.

 

Wann ist Sexting strafbar?

Es ist nicht verboten, intime Fotos oder Videos von sich selbst zu erstellen und diese mit der Partnerin oder dem Partner zu teilen. Das Einverständnis des Partners ist aber immer Voraussetzung.
Wann Sexting erlaubt ist und wann nicht, muss im Einzelfall betrachtet und beurteilt werden. Aber: Strafbar wird Sexting auf jeden Fall und in jedem Alter, wenn die Aufnahmen ohne die Zustimmung des oder der Gezeigten an andere weitergeleitet werden. Sobald also die einvernehmlich ausgetauschten erotischen Selfies ohne gegenseitiges Einverständnis an andere weiterleitet oder auch einfach nur gezeigt werden, ist das strafbar (Verletzung des Rechts am eigenen Bild)!

 

Das können junge Menschen tun, wenn intime Bilder unerlaubt verbreitet werden

  • Mache Screenshots der Fotos oder Videos und Chatverläufe. Sie können später als Beweise dienen.
  • In sozialen Netzwerken können Bilder gemeldet werden und vom Anbieter gelöscht werden. Dafür ist es wichtig, sich schnellstmöglich beim betreffenden Anbieter zu melden.
  • Ist die Person bekannt, die ungefragt Fotos oder Videos hochgeladen hat, sollte diese auch kontaktiert werden, um das Material zu löschen. Der Missbrauch intimer Inhalte ist immer eine Straftat.
  • Es kann Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Generell gilt: Ohne die Einwilligung der abgebildeten Person oder Personen, ist die Veröffentlichung und Weitergabe jeglicher Fotos oder Videos eine Straftat.

 

Das kannst Du tun

 

Safer Sexting

fragZEBRA: So geht Safer Sexting

Ratgeber Sexting

Erpressung mit Nacktbildern

FAQ Kinderpornographie

Missbrauch verhindern

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news-462 Mon, 22 May 2023 09:33:56 +0200 Verbreitung von Kinderpornografie nimmt 2022 weiter zu https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/verbreitung-von-kinderpornografie-nimmt-2022-weiter-zu/ Die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet erneut einen Anstieg der Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden. Hierzu zählt auch die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten über Messengerdienste. Zu den Täterinnen und Tätern zählen immer mehr Kinder und Jugendliche, die sich der Tragweite ihres Tuns nicht bewusst sind. Mehr Minderjährige verbreiten Missbrauchsdarstellungen

Besorgniserregend ist, dass immer mehr Kinder und Jugendliche zu Tätern werden: Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik waren in Deutschland im vergangenen Jahr 42 Prozent der Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornografie über das Tatmittel Internet (aufgeklärte Fälle) jünger als 18 Jahre.

Erfasst wurden 2.690 Kinder und 4.010 Jugendliche im Vergleich zum Vorjahr mit 1.944 Kindern und 3.063 Jugendlichen, die aktiv Missbrauchsdarstellungen über Smartphones usw. verschickt haben.

Zu den pornografischen Videos und Bildern, die unter Schülerinnen und Schülern kursieren, gehören immer wieder Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. Dabei sind sie sich oft nicht über die Tragweite ihrer Handlungen im Klaren – wissen nicht, dass es bei den im Chat geteilten Dateien um reale Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs handelt.

Tatsache ist: Wer entsprechende Darstellungen weiterleitet, macht sich strafbar.

 

SOUNDS WRONG: Kampagne klärt Kinder und Erwachsene auf

Die Kampagne der Polizei „SOUNDS WRONG“ klärt junge Menschen und ihr erwachsenes Umfeld über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf. Mittels FAQ-Formaten und eindringlichen Kampagnenclips können sich Erwachsene, Jugendliche und pädagogische Fachkräfte über den Umgang mit erhaltenen kinderpornografischen Inhalten informieren und erfahren, welche Meldewege es gibt und wie diese richtig genutzt werden können. Darüber hinaus findest Du auf der Kampagnenseite eine Übersicht an Hilfsangeboten.

Kampagne „Sounds Wrong“

 

Schon der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie ist strafbar

Was viele nicht wissen: Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine schwerwiegende Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden solche Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen.

 

Verbreitung pornografischer Schriften ist wachsendes Problem

2022 wurden mit 396.184 Fällen das vierte Jahr in Folge mehr Straftaten erfasst, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden. 2021 waren es 383.469 Fälle, in den Vorjahren 320.323 Fälle (2020) und 294.665 Fälle (2019).

Die Verbreitung pornografischer Schriften stellt mit 48.764 Fällen (12,3 Prozent) inzwischen einen beachtlichen Anteil an diesen Straftaten und spiegelt gleichzeitig ein immer größer werdendes Problem wider: Die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten/Missbrauchsdarstellungen über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste. Der darunter erfasste Straftatbestand macht mit 38.499 Fällen 9,7 Prozent der Gesamtstraftaten aus.

Weitere Zahlen und Fakten findest Du in unserem Infotext zur PKS 2022 (PDF)

Infotext zur PKS: Tatmittel Internet

 

Mehr Fälle gemeldet

Gründe für die Zunahme sind einerseits die Meldungen des National Center of Missing and Exploited Children (NCMEC) in den USA ermittelter Delikte, die - sofern der Tatort in Deutschland liegt - über das Bundeskriminalamt an die zuständigen Polizeidienststellen in den Bundesländern zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden.

Auch die intensive Aufklärungsarbeit im Rahmen bundesweiter Präventionskampagnen hat zu einer gesteigerten Sensibilität und Anzeigenbereitschaft in der Bevölkerung geführt.

Wie Du strafbare Inhalte im Internet, den sozialen Medien und Chats richtig meldest, erfährst Du auf soundswrong.de.

Kinderpornografie melden

 

Hilfsangebote für traumatisierte oder Betroffene von sexueller Gewalt

Lassen Dich die Inhalte der "SOUNDS WRONG"-Videos nicht mehr los? Dann hol Dir Hilfe!

 

Beratung im Internet und am Telefon für Kinder und Erwachsene findest Du unter www.nummergegenkummer.de

Beratung online, über WhatsApp oder Messenger für Kinder und Jugendliche

JUUUPORT

Kostenfreies und anonymes Opfertelefon bei sexuellem Kindesmissbrauch

0800-22 55 530

 

Weißer Ring

 

Melde kinderpornografische Inhalte beim Netzwerkbetreiber und/oder bei der

Internet-Beschwerdestelle

Eine Übersicht an Hilfsangeboten findest Du ebenfalls auf der Kampagnen-Webseite.

Hilfe!

 

Für Eltern, die sich darüber informieren wollen, wie sie gemeinsam mit ihren Kindern ihre Medienkompetenz ausbauen können, empfehlen wir die unterschiedlichen weiterführenden Angebote unserer Kooperationspartner.

Klicksafe

BM für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Juuuport

Jugendschutz.net

Kinder und Jugendtelefon

Missbrauch verhindern!

 

Werde zum Multiplikator für Kinderschutz! Lade dir unser passendes kostenloses Social Media Paket herunter und teile es auf deinem Social Media Profil:

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Kinderpornografie

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News
news-460 Thu, 20 Apr 2023 11:28:00 +0200 HateAid: Demokratie im digitalen Raum stärken https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/hateaid-demokratie-im-digitalen-raum-staerken/ Menschenrechte sind auch im digitalen Raum nicht verhandelbar und gelten unabhängig von z. B. Geschlecht, Herkunft, Religion. Dafür setzt sich HateAid ein. Du kannst mit Counterspeech auf Hass im Netz reagieren. Für ein Internet mit Meinungsfreiheit und Teilhabe

Vorurteilsgeleitete Taten in niedrigschwelliger Form sind Alltag in Sozialen Medien, Kommentarspalten und Chats. Hass im Netz zielt - genau wie in der "analogen" Welt - vor allem auf typische Feindbilder, wie Geschlechter, Herkunft, Religionen, sexuelle Orientierung.

Hatespeech wirkt nicht nur unmittelbar auf die Betroffenen, sondern auf die gesamte Gesellschaft. Umso erschreckender ist, dass sich deshalb viele Menschen aus Sozialen Medien zurückziehen oder sich nicht mehr trauen, ihre Meinung zu äußern. Denn darunter leidet der für eine Demokratie wichtige Diskurs.

Um dem entgegenzutreten, will die gemeinnützige Organisation HateAid in erster Linie demokratische Grundwerte festigen. HateAid unterstützt z.B. Betroffene von digitaler Gewalt unmittelbar durch (rechtliche) Beratung, bietet hilfreiche Ratgeber im Internet und trägt mit Kampagnen zur Sensibilisierung von Politik und Gesellschaft für Missstände bei.

Strategien gegen digitale Gewalt

 

Auch Du kannst Hass im Netz widersprechen!

Der demokratische Diskurs lebt von Vielfalt. Ein Rückzug heißt, “Hatern” die Bühne zu überlassen. Dabei kannst Du mit Counterspeech (engl. für "Gegenrede") in vielen Fällen auf Hass im Netz reagieren und zusammen mit Verbündeten oder dem/der Betroffenen gezielt auf die Hassnachrichten eingehen und abwertende Kommentare entkräften oder Falschaussagen widerlegen - mit guten Argumenten und Fakten oder manchmal auch mit etwas Ironie. Gleichzeitig kannst Du ein Zeichen für Solidarität mit den angegriffenen Personen setzen, indem Du Beleidigungen und Drohungen nicht einfach so stehen lässt.

Die Zivilen Helden geben in ihrem Blog weitere Tipps, wie Du auf Hatespeech richtig reagierst, Hassbotschaften dokumentieren und melden kannst.

Hatespeech kontern

 

Wie würdest Du reagieren? Auf welcher Seite stehst Du? Probiere es aus und wechsle die Perspektive – im interaktiven Video der Zivilen Helden!

Hass im Netz

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News
news-459 Fri, 03 Mar 2023 06:49:00 +0100 Frauen fühlen sich nachts im ÖPNV unsicher - Tipps für Euren Heimweg https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/frauen-fuehlen-sich-nachts-im-oepnv-unsicher-tipps-fuer-euren-heimweg/ Laut Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts, “Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020”, fühlen sich vor allem viele Frauen nachts im ÖPNV unsicher und meiden daher deren Nutzung. Mit unseren Verhaltenstipps bist Du auch nachts sicher unterwegs. In seiner Dunkelfeldstudie ("SKiD") hat das Bundeskriminalamt (BKA) das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in den Fokus genommen.

Unsicherheitsgefühle bzw. die eigene Einschätzung des Risikos, selbst Opfer von Straftaten zu werden (Viktimisierungsrisiko), können dazu führen, dass Personen oder Personengruppen Verhaltensweisen entwickeln, um das eigene Viktimisierungsrisiko zu verringern.

 

SKiD: 66,7 Prozent der befragten Frauen fühlen sich nachts unsicher im ÖPNV

So meidet beispielsweise ein Großteil der Bevölkerung nachts bestimmte Plätze, Straßen oder Parks (43,6 %). (vgl. SKiD2020: 150)

Besonders deutlich wird dies mit Blick auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bei Nacht: So geben rund 37 Prozent der Befragten an, den ÖPNV nachts zu meiden. Vor allem Frauen fühlen sich nachts bei der Nutzung des ÖPNV unsicher. Mit 66,7 Prozent übersteigt der Anteil an Frauen, die sich unsicher fühlen im Vergleich zu den Frauen, die Sicherheitsgefühle empfinden deutlich (33,3 %; Zum Vergleich: 60% der Männer fühlen sich sicher). (vgl. SKiD2020: 136)

Ergebnisse SKiD im Überblick

 

Immer sicher unterwegs mit den Empfehlungen der Polizei

Manchmal führen Schlagzeilen über gewalttätige Auseinandersetzungen, mangelnde Zivilcourage oder über sexuelle Belästigung zu dieser Verunsicherung. Diese Verunsicherung ist vor allem bei jungen Frauen verständlich. Doch oft wird das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, höher eingeschätzt, als es statistisch der Fall ist.

  

Sicher unterwegs in Bus und Bahn

Wer sich sicherheitsbewusst im öffentlichen Raum bewegt, kann sich vor vielen Gefahren schützen. Wenn Sie mit Bus oder Bahn unterwegs sind oder reisen und sich unsicher fühlen,

  • Setzen Sie sich in die Nähe des Fahrers bzw. der Fahrerin oder in einen Wagen, in dem viele Fahrgäste sind.
  • Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln belästigt, bedrängt oder bedroht werden: Reagieren Sie sofort:
    Machen Sie andere auf das Verhalten der Person aufmerksam. Sagen Sie laut, damit möglichst viele Fahrgäste es hören: „Lassen Sie mich in Ruhe!“ und bitten Sie andere Fahrgäste direkt um Hilfe.
  • Unterstützen Sie auch andere Fahrgäste in solchen Situationen. Die Tipps der Aktion-tu-was helfen dabei, sich sicher und gefahrlos für andere einzusetzen.

Wenden Sie sich bei einer akuten Bedrohung sofort an die Polizei unter 110!

Alle Tipps zu sicherheitsbewusstem Verhalten für unterwegs finden Sie hier:

Sicher unterwegs mit Bus und Bahn

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News
news-458 Mon, 20 Feb 2023 19:51:00 +0100 Auch an Karneval und an Fasching gilt: Kein Alkohol am Steuer! https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/auch-an-karneval-und-an-fasching-gilt-kein-alkohol-am-steuer/ Helau und Alaaf – an Karneval geht´s fröhlich zu. Doch zu viel Alkohol im Blut ist ein Hauptgrund für viele schwere Verkehrsunfälle. Die Polizei weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass die so genannte fünfte Jahreszeit nicht bedeutet, auch beim Alkohol alle Fünfe gerade sein zu lassen! Denn schon ab 0,3 Promille kannst Du Dich strafbar machen, wenn Du einen Unfall verursachst oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigst, z.B. Schlangenlinien fährst.

Denk daran, wenn Du Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte konsumiert hast und am Straßenverkehr teilnimmst, gefährdest nicht nur dich, sondern auch andere! Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

Wenn Du bemerkst, dass eine Freundin oder ein Bekannter besonders angetrunken ist, sorge für einen sicheren Heimweg. Ruf zum Beispiel ein Taxi.

Hab Courage und verhindere auf freundliche, aber bestimmte Weise, wenn Freunde oder Bekannte einen “in der Krone haben” und sich ans Steuer setzen möchten.

 

Damit Du sicher durch die närrischen Tage kommst, rät die Polizei:

  • Achtet aufeinander. Trinkt nicht zu schnell zu viel und verzichtet auf hochprozentigen Alkohol. Greift zwischendurch lieber auf alkoholfreie Getränke zurück.
  • Denkt schon vorher an den Rückweg. Plant frühzeitig den Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi.
  • Bestimmt einen Fahrer oder eine Fahrerin aus dem Freundeskreis, der oder die abends nüchtern bleibt oder lasst Euch von jemandem abholen.
  • Fahrt niemals alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss Auto.
  • Wenn Ihr eine betrunkene, hilflose Person findet, ruft die Polizei unter 110.

 

Informationen zu Sucht und Prävention:

Sucht erkennen und vorbeugen

 

Infos zu Alkohol und Dorgen für Jugendliche:

Legale Drogen

 

Jugendschutzgesetz in vier Sprachen:

Jugendschutzgesetz

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News
news-456 Wed, 08 Feb 2023 14:05:07 +0100 11. Februar ist der Europäische Tag des Notrufs https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/11-februar-ist-der-europaeische-tag-des-notrufs/ Oftmals wird in der Gesellschaft bemängelt, dass es an Zivilcourage mangelt. Viele trauen sich nicht, Zivilcourage zu zeigen oder wissen vielleicht auch nicht, wie. Aber es ist ein Leichtes, Hilfe zu rufen, denn auch das ist bereits Zivilcourage. Wie kannst Du im Ernstfall handeln, ohne Dich selbst in Gefahr zu bringen? Aus diesem Grund ist es wichtig, zu wissen, dass man unter der Notrufnummer 112 in allen 27 EU-Staaten die Feuerwehr, die Polizei und den Rettungsdienst alarmieren kann. Eine Leitstelle gibt Deinen Anruf – je nach Notfalllage – an Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei weiter. Auch in 16 weiteren europäischen Ländern, wie etwa Großbritannien oder der Schweiz, und sogar in den USA oder Südafrika kannst Du unter der 112 Hilfe rufen.

Wir als Polizeiliche Kriminalprävention weisen mit Blick auf den kommenden Europäischen Tag des Notrufs gern auf den Euronotruf hin. Der Aktionstag wurde vom Europäischen Parlament, vom Rat der Europäischen Union und von der EU-Kommission auf den 11. Februar gelegt, da im Datum 11.2. die Notrufnummer „112" enthalten ist.

Wenn Du einmal einen Notfall beobachtest und reagieren möchtest, dann beherzige folgende sechs Tipps zum richtigen Handeln:

 

Die sechs Regeln der Zivilcourage

Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr

Ruf die Polizei unter 110

Bitte andere um Mithilfe

Präg Dir Tätermerkmale ein

Kümmer Dich um Opfer

Sag als Zeuge aus

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News
news-452 Tue, 20 Dec 2022 05:01:00 +0100 Für engagiertes, couragiertes und selbstloses Verhalten geehrt https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/fuer-engagiertes-couragiertes-und-selbstloses-verhalten-geehrt/ Jugendliche haben letztes Jahr einem Polizisten und einer Polizistin das Leben gerettet, indem sie die beiden aus ihrem brennenden Streifenwagen befreiten. Jetzt wurden sie von der International Police Association (IPA) Deutschland für ihre Zivilcourage mit dem "IPA Polizei-Bürgerpreis 2021" geehrt. Der Unfall, bei dem die Beamten in Lebensgefahr gerieten, passierte im Juni 2021: Ein Streifenwagen der Polizei Bochum kam von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Baum und fing Feuer. Mehrere junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, die gerade auf dem Rückweg von einer Abi-Party waren, entdeckten den Wagen und eilten sofort zu Hilfe. Sie befreiten die 24-jährige Beamtin und den 30-jährigen Beamten aus dem Streifenwagen und leisteten Erste Hilfe, bis die Rettungskräfte eintrafen und die beiden Schwerverletzten ins Krankenhaus brachte.

 

Wenige Tage später ehrte die Polizei Bochum alle Helferinnen und Helfer mit einer Medaille. „Jede und jeder Einzelne hat maßgeblich dazu beigetragen, dass unsere beiden Kollegen noch am Leben sind. Diese jungen Menschen haben gehandelt - engagiert, couragiert und selbstlos“, sagte Polizeipräsident Jörg Lukat bei der Ehrung.

 

Ersthelferinnen und Ersthelfer mit IPA-Bürgerpreis 2021 geehrt

Am 24. November verlieh der Bundesvorstand der International Police Association (IPA) Deutschland  die Ersthelferinnen und -helfer für ihre Zivilcourage nun den IPA-Bürgerpreis 2021. Oliver Hoffmann, Präsident der IPA Deutschland, hob in seiner Laudatio das reaktionsschnelle und vorbildliche Handeln der Ersthelferinnen und -helfer hervor.

 

Auch Du kannst helfen und Zivilcourage zeigen

Mit den Zivilcourage-Regeln der AKTION-TU-WAS kannst auch Du Menschen in Notfällen oder bedrohlichen Situationen helfen, ohne dich dabei in Gefahr zu bringen.

Zwei der wichtigsten Regeln lauten zum Beispiel:

Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr!
Kümmere Dich um Opfer!

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News
news-451 Wed, 07 Dec 2022 06:00:00 +0100 Preis für mutige Menschen https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/preis-fuer-mutige-menschen/ Die ZDF-Fahndungssendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ ehrt zum 21. Mal mutige Bürgerinnen und Bürger. Die Preisträgerinnen und Preisträger des diesjährigen „XY Preises – Gemeinsam gegen das Verbrechen“ werden am 7. Dezember 2022 in der Sendung vorgestellt. Bereits vor zwei Wochen traf sich die Jury im ZDF-Hauptstadtstudio und Bundesinnenministerin Nancy Faeser konnte als Schirmherrin den „XY-Preis – Gemeinsam gegen das Verbrechen“ an drei mutige Bürgerinnen und Bürger verleihen.

Rudi Cerne, Moderator der Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“, stellt die diesjährigen Preisträger heute Abend (7. Dezember 2022) in seiner Sendung um 20:15 Uhr im ZDF vor.

 

Mutig und selbstlos

Tomas Weis (56) verhinderte in Rüdesheim den Tötungsversuch an einer Frau, Sarah Jacobi (42) konnte durch aufmerksames Handeln in Stuttgart einen Kindesmissbrauch unterbinden und Chia Rabiei (42) stoppte in Würzburg den Tatablauf eines schwerwiegenden Messerangriffs

Auf der Website der Sendung sind Kurzfilme eingestellt, in denen die Nominierten sich vorstellen und das beherzte Eingreifen der zivilcouragierten Preisträgerin und der Preisträger nachgestellt wurde.

 

Du willst wissen, wie Du auch helfen kannst, wenn andere in Not sind?

Unsere sechs Zivilcourage-Regeln zeigen, wie man anderen in problematischen Situationen helfen kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

 

Sechs Regeln für den Ernstfall!

  1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr
  2. Ruf die Polizei unter 110
  3. Bitte andere um Mithilfe
  4. Präg Dir Tätermerkmale ein
  5. Kümmer Dich um Opfer
  6. Sag als Zeuge aus

Was das konkret heißt, erfährst zu hier: Zivilcourage-Regeln

Flyer

 

Wie zivilcouragiert bist Du? Mache den Selbsttest.

Zivile Helden

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News
news-397 Tue, 11 Oct 2022 08:24:00 +0200 Erster Schritt vom Unrecht zur Gerechtigkeit https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/erster-schritt-vom-unrecht-zur-gerechtigkeit/ Zeugen schauen oft weg – aus falsch verstandener Rücksichtnahme oder sie schätzen die Folgen des Wegsehens falsch ein. Opfer zögern, eine Anzeige zu erstatten – Scham, Angst oder Unsicherheit können Gründe dafür sein. Doch es ist wichtig, den Täter oder die Täterin zur Rechenschaft zu ziehen. Hilf auch Du mit! Erst eine Anzeige ermöglicht es der Polizei zu ermitteln.

Fragen, die das Opfer quälen, wie z. B. aus welchen Motiven der Täter wohl gehandelt hat, kommen erst durch eine Aufklärung der Straftat ans Licht.

Erst eine Anzeige ermöglicht es, Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Und damit auch weitere Taten zu verhindern. Das gilt besonders in den Fällen, in denen sich Täter und Opfer kennen. Je schneller die Polizei informiert wird, desto besser können die Täter ermittelt werden.

Hilf auch Du mit!

  • Regel Nr. 2: Ruf in einer Notsituation sofort die Polizei und verhindere dadurch, dass eine Tat weiter andauert.

Mundaufmachen statt Klappe halten!

  • Regel Nr. 6: Stell Dich der Polizei als Zeuge zu Verfügung.

Denn wir sind alle dafür verantwortlich, dass unser Zusammenleben friedlich verläuft.

Kurzfilm "Warum eine Anzeige erstatten"

In der Rubrik Opferinformationen auf Polizei-Beratung.de gibt es verschiedene Film-Clips, die erklären, wie man Opfern helfen kann.

Der sechste Film-Clip informiert rund um das Thema "Warum eine Anzeige erstatten".

Jetzt ansehen

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News
news-449 Thu, 08 Sep 2022 12:19:28 +0200 Betrugsmaschen über WhatsApp - Check deinen Kontakt https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/betrugsmaschen-ueber-whatsapp-check-deinen-kontakt/ Um Betrugsfälle auf Messenger-Diensten zu verhindern, haben WhatsApp und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes eine gemeinsame Aufklärungskampagne gestartet. In einem Video zeigen wir den Tipp, wie du deinen eigenen WhatsApp-Account schützen kannst. Das kurze Video erklärt, wie man seinen WhatsApp-Account vor Betrug schützen kann und Betrüger entlarven kann, indem man deren Identität überprüft.

 

Vorsicht erneute Betrugswelle

Derzeit treiben verstärkt Betrüger ihr Unwesen, um über den Messengerdienst Geld abzuzocken. 

Die Masche läuft immer folgendermaßen ab: Eine erste Nachricht (offenbar maschinell erstellt) geht an die Nutzerinnen und Nutzer und beinhaltet, dass ein vermeintlicher Verwandter eine neue Handynummer hat. Wenn sich dann die angeschriebenen Personen melden, kommt es mit einer neuen Nachricht zu Geldforderungen. Dabei handelt es sich meist um Summen zwischen 1.500 und 3.000 Euro.

Wenn dich eine (vermeintlich) verwandte Person anschreibt und mitteilt, dass sie eine neue Nummer hat, dann kontrolliere das unbedingt, indem du die Person auf der dir bisher bekannten Nummer zurückrufst oder um eine Sprachnachricht bittest.  So findest du schnell heraus, ob es sich um Betrug handelt oder nicht.

 

Wie Du die Identität Deines WhatsApp-Kontaktes überprüfen kannst:

Wenn einer Deiner Kontakte eine ungewöhnliche Anfrage schickt...

  1. Bitte den Kontakt um eine Sprachnachricht.
  2. Oder ruf die Person direkt an, um ihre Identität zu überprüfen.

 

Tipps gegen Betrug über Messenger-Dienste

  1. Check Deinen Code: Teile niemals den sechsstelligen Code zur Verifizierung Deines Accounts, den Du bei Deiner Registrierung per SMS erhalten hast.
  2. Check Deine PIN: Richte eine persönliche PIN für Deinen Account ein, auch bekannt als Verifizierung in zwei Schritten.
  3. Check Dein Bild: Schütze Dein Profilbild, damit es nur Deine Kontakte sehen können.
  4. Check Deinen Kontakt: Wenn vermeintliche Kontakte Dich um einen Gefallen bitten, z. B. um Geld oder andere finanzielle Leistungen, überprüfe ihre Identität, indem Du um eine Sprachnachricht bittest oder einfach anrufst.

 

Mach Deinen Account sicher und informiere andere, damit auch ihre WhatsApp-Konten sicherer werden und sie nicht Opfer eines Betrugs werden.

 

Link zum Video

Link zur Pressemitteilung

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News
news-448 Tue, 16 Aug 2022 03:56:00 +0200 Hilfetelefon – Beratungsangebot nach Gewalterfahrungen https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/hilfetelefon-beratungsangebot-nach-gewalterfahrungen/ Frauen, die Gewalt erlebt haben, wissen oft nicht weiter. Per Online-Beratung können sie sich bundesweit über das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Unterstützung geben lassen. Die Zahl der Betroffenen, die sich nach dem Erleben von häuslicher Gewalt Hilfe holten, ist auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie angestiegen. Mehr Beratungen – davon 60 Prozent zu häuslicher Gewalt

Im Jahr 2021 verzeichnete das Hilfetelefon mehr als 54.000 Beratungen - bereits 2020 hatte es einen Anstieg gegeben (51.407 Beratungen, rund 15% mehr als im Jahr 2019). Über die Hälfte der Beratungen betraf häusliche Gewalt (60 Prozent), die vor allem von (Ex-)Partnern oder -partnerinnen ausging.

Der hohe Anteil von Beratungen im Themenfeld häuslicher Gewalt unterstreicht die Bedeutung von Hilfe – denn für Betroffene von Gewalt ist der Schritt, sich nach außen zu wenden und Hilfe sowie Unterstützung zu holen, oft sehr schwer und kostet Überwindung. Sie suchen die Schuld oft bei sich selbst oder zeigen eine Tat aus Scham nicht an.

Deshalb sind Opfer häufig auf die Hilfe von Außenstehenden angewiesen – das können Familienangehörige, Freundinnen und Freunde, Bekannte oder auch Nachbarn sein.

 

Häusliche Gewalt: Was kannst Du tun?

Wirkt Deine Freundin oder Nachbarin in letzter Zeit ohne ersichtlichen Grund ängstlich und verschüchtert? Geht sie Deinen Nachfragen beharrlich aus dem Weg? - Wenn Du den Verdacht hast, dass deine Nachbarin, Freundin oder Bekannte von ihrem Partner oder ihrer Partnerin geschlagen oder mit Gewalt bedroht wird, dann unterstütze sie. Stehe ihr mit Rat zur Seite und weise sie zum Beispiel auf Hilfsangebote hin.

Übrigens: Auch in solchen Fällen steht Dir das Hilfetelefon mit Beratung zur Seite!

 

Hilfetelefon berät Betroffene, Helfende und Fachkräfte zu allen Formen der Gewalt

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116 016 erreichbar und richtet sich an gewaltbetroffene Frauen, an Menschen aus ihrem Umfeld sowie an Fachkräfte. Es berät kostenfrei, anonym und vertraulich in 18 Sprachen sowie in leichter Sprache und Gebärdensprache, zu allen Formen der Gewalt. Darüber hinaus gibt es Hilfe und Informationen auch online unter www.hilfetelefon.de.

Männer, die unter Gewalt in Beziehungen leiden, finden Hilfe unter der Telefonnummer 0800 1239900 oder im Internet unter www.maennerhilfetelefon.de.

Ansprechpartner vor Ort ist die Polizei, die in akuten Gewaltsituationen über den Notruf 110 jederzeit zu erreichen ist.

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen"

Hilfetelefon „Gewalt an Männern“

Informationen für Opfer von häuslicher Gewalt

Übersicht über Beratungsstellen:

odabs.org

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