Schau nicht weg: Vandalismus ist keine Privatsache

Person tritt gegen Mülleimer, andere Person ruft per Handy Polizei

Besprühte Parkbänke, aufgeschlitzte Sitze in der Bahn oder demolierte Haltestellen – Vandalismus ist im öffentlichen Raum allgegenwärtig. Die Täter/-innen richten mit ihrer Zerstörung einen Sachschaden an, der zu Lasten aller geht. Was kannst Du tun?

Tu was: Vandalismus geht uns alle an

  • Schau nicht weg, wenn jemand Sachen mutwillig beschädigt oder zerstört.
  • Ruf die Polizei und erstatte umgehend Anzeige.
  • Präge Dir Tätermerkmale genau ein.
  • Melde Vandalismusschäden umgehend, von denen eine Gefahr für Andere ausgeht, wie zum Beispiel eine zerstörte Baustellenabdeckung oder ähnliches.
  • Sei Vorbild, wie mit öffentlichem oder privatem Eigentum umgegangen werden soll. Sprich auch mit Deinen Kindern über das Thema.
    Rat und Hilfe geben z. B. auch Erziehungsberatungsstellen der Jugendämter. Die Jugendsachbearbeiter/-innen bzw. Jugendbeauftragte der Polizei stehen ebenfalls als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

    Beratungsstellensuche

Wer bezahlt für den „Spaß“?

Im Strafrecht gibt es den Begriff „Vandalismus“ nicht. Trotzdem werden solche Beschädigungen strafrechtlich verfolgt. Die Einordnung ist abhängig von der Art der Beschädigung. Es kann z. B. eine Sachbeschädigung sein – und Sachbeschädigung ist strafbar!

Wenn man eine Sache – zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Handy - rechtswidrig beschädigt oder zerstört, ist das nach § 303 StGB eine Sachbeschädigung und kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann belangt werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ (§ 304 StGB) begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die nicht nur einer bestimmten Person gehören, sondern beispielsweise zur öffentlichen Nutzung dienen, z. B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen.

Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen.

Wird der Täter gefunden, muss der Schaden, also z. B. das Handy oder die Parkbank, vom Täter ersetzt bzw. bezahlt werden. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.

Täter von Vandalismus

Vandalismus

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Illegale Graffiti