ZEIGE ZIVILCOURAGE!
Ausgrenzung, Vandalismus oder Gewalt: Unser Zusammenleben geht alle etwas an! Wegsehen oder weglaufen gilt nicht, denn jeder kann helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Oft reicht schon ein lautes Wort oder die Aktivierung von Umstehenden, um einen Täter einzuschüchtern.
Ob als Achtgeber, Hilfeholer oder Mundaufmacher, unsere sechs Regeln zeigen Dir, wie es geht...
Zivilcourage fängt schon vor der Auseinandersetzung an. Das heißt, wenn Du für einen Außenseiter in einer Gruppe Partei ergreifst, auch wenn Du von den anderen ausgelacht wirst. Oder Du deutlich Deine Meinung sagst, wenn zum Beispiel über Ausländer oder kranke Menschen schlecht geredet wird.
Situationen gibt es viele, in denen Gefahrenpotential steckt - ob im Alltag, in den eigenen vier Wänden, im Büro, in den sozialen Medien oder beim Einkaufen: Wir zeigen Dir, wo Dein Einsatz gefragt ist...
TU WAS...
Tu was: Du bist verpflichtet!
Für ein gutes Zusammenleben
Wir alle sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat im Rahmen unserer Möglichkeiten einzugreifen. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft. Deshalb ist auch jeder gefordert, selbst als Zeuge und Helfer aktiv zu werden.
Gesetzlicher Versicherungsschutz
Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, z.B. wenn sie bei Unglücksfällen Erste Hilfe leisten oder sich persönlich zum Schutz widerrechtlich Angegriffener einsetzen (§ 2 SGB VII). Näheres regeln zuständige Unfallversicherungsträger der Bundesländer. Weitere Infos Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Tu was: Notruf 110!
Film klärt Schüler auf
Der Lehrfilm der Goslarer Zivilcouragekampagne zeigt, welche Informationen die Polizei im Notfall unter 110 brauchen und welche Verhaltensregeln zu beachten sind. Ergänzt wird der Film durch eine Broschüre mit Hinweisen für den Unterricht. In Regel Nr. 2 haben wir Dir diese Tipps zusammengefasst.
Tu was...
Tu was: Du bist verpflichtet!
Für ein gutes Zusammenleben
Wir alle sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat im Rahmen unserer Möglichkeiten einzugreifen. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft. Deshalb ist auch jeder gefordert, selbst als Zeuge und Helfer aktiv zu werden.
Gesetzlicher Versicherungsschutz
Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, z.B. wenn sie bei Unglücksfällen Erste Hilfe leisten oder sich persönlich zum Schutz widerrechtlich Angegriffener einsetzen (§ 2 SGB VII). Näheres regeln zuständige Unfallversicherungsträger der Bundesländer. Weitere Infos Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Tu was:
Notruf 110!
Film klärt Schüler auf
Der Lehrfilm der Goslarer Zivilcouragekampagne zeigt, welche Informationen die Polizei im Notfall unter 110 brauchen und welche Verhaltensregeln zu beachten sind. Ergänzt wird der Film durch eine Broschüre mit Hinweisen für den Unterricht. In Regel Nr. 2 haben wir Dir diese Tipps zusammengefasst.