Grenzen der Meinungsfreiheit: Tu was gegen verbotene Inhalte im Internet

Meinungsfreiheit hat Grenzen. Auch im Internet ist nicht alles erlaubt

Verfassungswidrige Symbole verbreiten, den Holocaust leugnen, zu Gewalt gegen Andere aufrufen, oder die Verfassung verunglimpfen – all das ist in Deutschland verboten. Auch wer jugendgefährdende Inhalte im Internet verbreitet, macht sich meist strafbar. Was kannst Du tun?

Verbreitung extremistischer und gewaltverherrlichender Inhalte ist verboten

Unterstütze keine extremistischen Inhalte im Internet

Extremistische Gruppen und Personen nutzen das Internet, um Propaganda zu verbreiten und Menschen für ihre Ideen einzunehmen.

Verboten ist:

  • gegen Minderheiten zuhetzen, zum Hass gegen sie aufzustacheln oder zur Gewalt gegen sie aufzufordern
  • Kennzeichen und Symbole verfassungswidriger Organisationen zu verwenden
  • den Holocaust zu leugnen und das Nazi-Regime zu verherrlichen
  • den Staat, seine Symbole oder seine Verfassungsorgane zu verunglimpfen

Tu was gegen Extremismus

 

Gewaltverherrlichende Inhalte haben im Internet nichts zu suchen

Die Herstellung und Verbreitung von Inhalten, die grausame oder unmenschliche Gewalttaten zeigen, ist verboten. Dieses Verbot beinhaltet unter anderem die Verherrlichung von Gewalt und Krieg sowie die Verletzung der Menschenwürde beispielsweise durch Bilder von realen Hinrichtungen oder entstellten Personen.

 

Wer verfolgt verbotene Inhalte im Internet?

Zuständig für die Verfolgung solcher Verstöße sind – neben den Polizeibehörden – zwei im staatlichen Auftrag handelnde Institutionen: die Internet-Beschwerdestelle sowie Jugendschutz.net.

Während die Meldestellen mit Abmahnungen und Bußgeldern beim Seitenbetreiber die Inhalte löschen lassen können, verfolgt die Polizei die Verfasser verbotener Inhalte. Verbotene Inhalte werden nicht nur über Internetforen, Chats oder soziale Netzwerke verbreitet, sondern auch über Messengerdienste wie WhatsApp.

 

Das kannst Du tun, wenn Dir im Internet jugendgefährdende oder strafbare Inhalte begegnen

Sichere Beweise für strafbare Inhalte im Internet oder in Messengerdiensten und wende Dich damit an die Seitenbetreiber, an die Polizei oder an die Meldestellen unter www.jugendschutz.net oder www.internet-beschwerdestelle.de.

Wichtig: Notiere Dir den Fundort der verbotenen Inhalte (z. B. Facebook, YouTube) sowie die dazugehörige URL. Diese Quellenangaben sind wichtige Informationen für die Meldestellen.

Im Falle von Kin­der­por­no­gra­fie im Netz darfst Du nicht selbst nach einschlägigen Seiten suchen und diese sichern, dadurch könntest Du Dich strafbar machen. Wenn Du zufällig einen solchen Inhalt entdeckst, melde diesen sofort der Polizei oder weise die Internet Be­schwer­de­stel­le darauf hin, unter www.​internet-​beschwerdestelle.​de.

 

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