Jeder fünfte Deutsche hat schon einmal rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt, das zeigt eine repräsentative Umfrage von Gesicht Zeigen e.V., EY Deutschland und Civey, die im Sommer 2020 durchgeführt wurde:
- 17 Prozent der Beschäftigten haben beobachtet, dass andere Menschen rassistisch diskriminiert wurden,
- drei Prozent waren selbst Opfer rassistischer Diskriminierung.
Wie gehen Arbeitnehmer damit um, wenn sie beispielsweise Zeuge rassistischer Äußerungen werden?
Über 28 Prozent der Beschäftigten sagen, dass sie bei rassistischen Vorfällen in ihrem Unternehmen nicht sofort ihre Vorgesetzten informieren würden – knapp 12 Prozent sind in dieser Frage unentschieden, so die Ergebnisse der Studie.
Knapp 27 Prozent der Beschäftigten sagen, dass es in ihrem Unternehmen keine Person gebe, an die sie sich bei rassistischen Vorfällen wenden können. So können viele Diskriminierungen gar nicht erst zum Vorschein kommen.
Weitere Ergebnisse der Studie können auf der Webseite von Gesicht Zeigen e.V. abgerufen werden:
Tu was gegen Diskriminierung - unterstütze die Opfer
- SAG DEINE MEINUNG und stelle Dich auf die Seite der Diskriminierten.
- SPRICH DIE AUSGRENZENDE PERSON AN und frag nach, wie die Äußerung gemeint ist.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Im Falle einer Diskriminierung oder sexuellen Belästigung kannst Du Dich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Dort bekommst Du Unterstützung. Außerdem beantworten sie häufig gestellte Fragen, wie zum Beispiel: Wann kannst Du Dich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen?
Antidiskriminierungsstelle
Infofilm zu Rassismus
Ob auf der Straße, im Internet, bei der Jobsuche: Rassismus kann überall auftreten. Der Erklärfilm der Bundeszentrale für Politische Bildung zeigt, was das eigentlich für die Betroffenen bedeutet.