"Wir brechen das Schweigen" - Aktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

© ProPK / Joachim Schneider (ProPK), Dr. Stefanie Hinz (KPK), Dr. Gerhard Schabhüser (BSI), Harald Schmidt (ProPK) (v.l.)

Gewalt gegen Frauen wird oft bagatellisiert oder ignoriert. Die Folge: Betroffene sprechen aus Scham und Angst nicht über das Erlebte. Darum heißt es am 25. November 2022 #schweigenbrechen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Polizeiliche Kriminalprävention setzen sich für von Gewalt betroffene Frauen ein.

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November bringt das Hilfetelefon das Thema dahin, wo es hingehört: auf die öffentliche Tagesordnung.

 

Hilf mit, das Schweigen zu brechen

Die Polizei ist dafür da, in einer akuten Gefahrensituation, auch in Deiner häuslichen Umgebung, erste Hilfe- und Schutzmaßnahmen durchzuführen. Diese können von polizeilichem Gewahrsam bis zu einem mehrtägigen Hausverweis der gewalttätigen Person aus der gemeinsamen Wohnung führen.

Frauen sind besonders von Gewalt betroffen, häufig in den eigenen vier Wänden. Auch Männer und nicht binäre Menschen erfahren häusliche Gewalt. Für alle Personen gilt:

Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110!

Das Hilfetelefon Gewalt an Frauen berät Frauen in 18 Sprachen und zeigt Wege aus der Gewalt auf:

116 016

 

An wen richtet sich das Angebot des Hilfetelefons?

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" richtet sich an alle Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind – ganz gleich, ob die Gewalterfahrung in der Vergangenheit oder Gegenwart liegt. Darüber hinaus können sich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Frauen jederzeit an das Hilfetelefon wenden, zum Beispiel Freunde und Verwandte, die Gewaltbetroffene unterstützen wollen. Außerdem richtet sich das Angebot an Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit dem Thema Gewalt gegen Frauen in Kontakt kommen.

 

Als Betroffene, Brich dein Schweigen!

Unter der 116 016 erreichst Du das Hilfetelefon rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr. Der Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos. Selbst ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Beratung genutzt werden.

Die Beraterinnen beim Hilfetelefon sind ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Sie hören Dir zu und nehmen Dich, deine Situation und deine Fragen ernst. Du allein bestimmst, was Du den Beraterinnen anvertrauen und was Du lieber für sich behalten willst. Wenn Du möchtest, vermittelt die Beraterin dir Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote in deiner Nähe.

Bitte beachte: Die Rufnummer des Hilfetelefons 116 016 ist nur innerhalb Deutschlands erreichbar.

Das Beratungsangebot gilt unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religion sowie sexueller Orientierung und Identität der hilfesuchenden Personen.

 

Hilfetelefon „Gewalt an Männern“

Männer, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, können sich an das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" wenden:

0800 123 99 00

kostenlos, erreichbar: Montag- Donnerstag: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 16.00 Uhr - 20.00 Uhr, Freitag: 09.00 Uhr - 15.00 Uhr

 

Polizeiliche Maßnahmen nach den Gefahrenabwehrgesetzen (GewSchG) der Länder

Die Polizei wird Maßnahmen zu deinem Schutz treffen. Sie kann z. B. einer Person, die dir unbefugt nachstellt, untersagen, mit dir Kontakt aufzunehmen und von einer bestimmten Örtlichkeit wegschicken und zwar für die Dauer von 10 bis zu 14 Tagen (je nach Bundesland) aus eurer gemeinsamen Wohnung verweisen oder eine gewalttätige Person sogar in Gewahrsam nehmen.

Darüber hinaus macht die Polizei eine sogenannte Gefährdungslagebewertung und weist dich ggf. auf weitere Maßnahmen zu deinem Schutz hin, wie z. B., Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

 

Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz

  • Die Maßnahmen der Polizei haben eine zeitliche Begrenzung. Du kannst diese Zeit nutzen, um z. B. bei Gericht eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu beantragen. Das GewschG stärkt die Rechte von Opfern körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung (Stalking).
  • Die Anordnungen des Gerichts erfolgen zu deinem Schutz gegen weitere Beeinträchtigungen und beinhalten beispielsweise das Verbot:
    • die Wohnung und/oder einen bestimmten Umkreis der Wohnung zu betreten,
    • bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich der Verletzte regelmäßig aufhält,
    • Verbindung zur verletzten Person aufzunehmen und/oder Zusammentreffen herbeizuführen.

Für alle von Gewalt betroffene Menschen gilt: Nimm Hilfsangebote an!

 

Handzettel: Opferschutz

Opferinformationen häusliche Gewalt

Gewalt im sozialen Nahbereich

 

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